Im Alkoholrausch schlug sich ein Rottenburger Mann mit seinem Stiefsohn. Zudem holte er im Streit mit Stiefsohn und Freundin eine Machete und verletzte damit den Stiefsohn.
Der Mann sammelt Waffen, so dass zudem auch noch ein Dekoschwert zum Einsatz kam. Der Stiefsohn sagte bei der Gerichtsverhandlung am Rottenburger Amtsgericht aus, dass sein Stiefvater gesagt haben soll, er werde ihn töten. Angefangen hatte der Abend im Februar 2024 mit einem Streit zwischen dem alkoholisierten Mann und dessen Lebensgefährtin. Zunächst ging es darum, dass der Angeklagte den dreijährigen Sohn des Paares zu Bett bringen sollte – der 17-jährige Stiefsohn wollte dies kontrollieren. In der Folge kam es zu dem folgenschweren Streit, der in einer Prügelei zwischen Vater und Stiefsohn eskalierte.
Der Angeklagte ist derzeit Freigänger in der JVA Rottenburg, da er schon mehrfach straffällig geworden war. Der Angeklagte räumte seine Tat ein: „Was passiert ist, ist passiert, aber nicht absichtlich.“ Frühere habe er ein Alkoholproblem gehabt, gab er zu, aber: „Schon seit langer Zeit bin ich trocken und trinke nur noch selten.“ Wie etwa an jenem Abend, als er eine Flasche Hochprozentiges getrunken hatte.
Nachts um Drei kam es dann zum Streit mit seiner Freundin und seinem Stiefsohn. Als er mit seiner Freundin gestritten hatte, sei sein Stiefsohn dazwischen gegangen. Zunächst wurde geschlagen und gerauft, später dann wollte der Angeklagte mit der Machete seinen Stiefsohn „nur erschrecken – aber nicht verletzen“. Doch dies ging gründlich schief, denn er traf sein Opfer mit der Machete am Hals.
Es hätte noch mehr passieren können
Richter Stefan Fundel erklärte, dass hier noch mehr hätte passieren können. Er fragte auch nach dem Grund des Streits. Die Freundin hatte wohl mit seinem Auto einen Unfall gehabt – er müsse nun die Kosten der Reparatur tragen, klagte der Täter. Er meinte auch, dass seine Freundin in jener Nacht Stress gemacht habe. Die Situation mit dem Stiefsohn sei eskaliert.
Wie die Machete ins Spiel kam, wollte Richter Fundel wissen. „Ich habe das ganze Schlafzimmer voll mit Dekoschwertern“, sagte der Angeklagte.
Sein Vorstrafenregister ist lang: Es zählt 16 Eintragungen, etwa Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein und auch Betrug.
Schwester holt ein Messer aus der Küche
In jener Nacht im Februar ging es indirekt auch um die Stieftochter des Angeklagten. Der 17-jährige Stiefsohn meinte, er habe seine Schwester vor dem Stiefvater beschützen wollen. Deren Hauptsorge war der Bruder und der Stiefvater, der in jener Nacht sagte, dass er den Stiefsohn töten werde – daher holte sie ein Messer aus der Küche, an dem sie sich aber selbst verletzte – denn sie wollte es verstecken. Als der Vater mit der Machete auf den Bruder losging, ihn am Hals verletzte und die Situation eskalierte, rief sie die Polizei – gemeinsam mit ihrem Bruder.
Die 19-Jährige sagte, sie habe ihren Stiefvater schon mehrfach betrunken erlebt – aber eine derartige Situation sei noch nie zuvor vorgekommen. Ihre Mutter habe früher auch getrunken. Eine Polizeibeamtin des Polizeireviers Rottenburg bestätigte, dass in jener Nacht viel Alkohol im Spiel gewesen sei. Beim Angeklagten seien ein Promille Alkohol gemessen worden. Es habe eine Strafanzeige gegen den 45-Jährigen gegeben, die Waffen seien beschlagnahmt worden – man habe sie zwischenzeitlich vernichtet.
Keine versehentliche Tat
In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Taten schön geredet worden seien– dass es eine versehentliche Tat gewesen wäre, könne so nicht stimmen. Der Angeklagte ging immerhin mit der Machete auf den Geschädigten los, obwohl dieser mehrfach beteuert habe, dass er keinen Streit wolle. Es kam beim Machetenangriff zu Verletzungen am Hals und am Nacken, das Opfer erlitt blutende Wunden. Der Angeklagte habe dabei vorsätzlich gehandelt und nicht in Notwehr.
Richter verhängt Haftstrafe
Der Täter habe zwar ein Geständnis gemacht – aber eine wirkliche Einsicht sei nicht zu erkennen gewesen. Auch habe der angeklagte keine Reue gezeigt. Was ihm ebenfalls zur Last gelegt wurde ist die Tatsache, dass er mehrfach vorbestraft ist. Er habe mehrere Bewährungsstrafen bekommen, was allerdings nicht dazu geführt habe, dass er sich vom Alkohol fernhält. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Verteidigung forderte sieben Monate, und Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel fällte folgendes Urteil: 9 Monate Haftstrafe, ohne Bewährung. Denn die Tat mit der Machete berge viel Gefährdungspotenzial – sie sei höchst dramatisch gewesen. Es hätte noch viel mehr passieren können, so Richter Fundel in seiner Urteilsbegründung.