Der verhüllte Blitzer in Frittlingen – sein Blumberg Pendant darf derweil bislang unverhüllt stehen bleiben. Foto: Corinne Otto

Zur unterschiedlichen Handhabung mit Fake-Blitzern machte sich Leserin Inge Teichert aus Bad Dürrheim ihre Gedanken.

Was ist so falsch am Fake-Blitzer?

 

Für mich als Autofahrer ist es nicht nachvollziehbar, warum Fake-Blitzer verhüllt werden müssen. Natürlich darf laut Straßenverkehrsordnung niemand willkürlich in den Straßenverkehr eingreifen, auch keine Fake-Blitzer aufstellen. Doch wer auch immer diese Fake-Blitzer aufgestellt hat, tat das um untergeordnete Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, Fußgänger, Kinder, Senioren und Behinderte vor „Rasern“ zu schützen.

Zweck erfüllt

Raser“ gefährden willkürlich Menschenleben und werden durch Fake-Blitzer ebenso ausgebremst wie durch vom Straßenverkehrsamt aufgestellte echte Blitzanlagen. Was ist daran falsch? Viele Unfälle mit Personenschäden entstehen durch „Raser“. Sie zu Gunsten schwächerer Verkehrsteilnehmer auszubremsen, kann nicht falsch sein.

Natürlich dürfen durch Fake-Blitzer keine neuen Unfallgefahren entstehen. Als Fahrer oder Fußgänger erkannte ich mehrfach solche Fake-Blitzer. Sie waren dort angebracht, wo sie ihren Zweck – nämlich Raser auszubremsen – voll erfüllten.

Hilfsmittel zum Schutz

Was ist an solchen „Hilfsmitteln“ zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer auszusetzen? Die zuständige Straßenverkehrsbehörde sollte darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, dort „echte“ stationäre Blitzanlagen anzubringen.

Inge Teichert, Bad Dürrheim

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