Je dunkler die Färbung, um so höher ist die Lärmbelastung. Die Karten für Blumberg sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt einsehbar. Karte: LUBW Foto: Karte: LUBW

Studie der Landesanstalt für Umwelt bescheinigt klare Grenzwertüberschreitungen entlang der B27.

Blumberg - Nun ist es also amtlich. Die Gesundheit der Anlieger an der B 27 in Zollhaus, und Randen ist durch den Verkehrslärm gefährdet. Grundlage für diese Erkenntnis sind die Lärmkarten, die das Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) jüngst veröffentlicht hat. Darin ist zu sehen, dass die beiden Ortsteile zum Teil deutlich über den Grenzwerten liegen.

 

Lärm ist Stress und der gefährdet die Gesundheit. Die Erkenntnis ist nicht neu, ebenso wie jene, dass der Ausbau der B27 bis zur Schweizer Grenze aufgrund fehlender Finanzierungsmittel wohl in weite Ferne gerückt ist. Und das, obwohl der Bund als Träger der Straße damit auch zum Schutz der Gesundheit der Anlieger verpflichtet ist. Somit ergibt sich mit der Veröffentlichung der Kartierungen durch das Landesinstitut eine sehr gewichtige Argumentation für die Ausbaubefürworter.

Hier ein paar Werte, um das Maß der Belastung in Zollhaus und Randen richtig einordnen zu können. Ein Schalldruckpegel von 55. Dezibel (A) wird als Lärmbelästigung empfunden, Geräusch von 65 bis 75 dB(A) lösen im Körper Stress aus, der zu hohem Blutdruck, Magenproblemen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt führen kann. Die Grenzwerte liegen in reinen und allgemeinen Wohngebieten bei 59 dB(A) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr und 49 dB(A) von 22 bis 6 Uhr. In Kern-, Dorf und Mischgebieten liegt die Grenze in den Tagzeiten bei 64 dB(A) und in der Nacht bei 54 dB (A).

Entsprechend der Lärmkarte leben in Zollhaus und Randen 252 Menschen in rund 146 Wohnungen tagsüber in den Bereichen zwischen 55 und 75 dB(A) und nachts 175 Anlieger von 55 bis maximal 70 dB(A). Legt man den höchsten Wert für Kern-, Dorf und Mischgebiete zugrunde, wird für 99 Menschen der Grenzwert tagsüber klar überschritten und für 117 Menschen in der Nacht, teilweise bis zu 16 dB(A). Dabei ist zu beachten, dass der Stresspegel zwischen 65 und 75 dB(A) beginnt, eine Verdoppelung der Gefährdung durch Lärm für den Menschen danach bereits ab einer Pegelsteigerung um drei dB(A) ab dem Grenzwert vorhanden ist. Der empfundene Lärmeindruck verdoppelt sich übrigens bei einer Pegelerhöhung um zehn dB(A).

Maßnahmen zur Lärmminderung

Ob die neue Lärmkartierung mit ihren Ergebnissen in absehbarer Zeit Ergebnisse für die Blumberger Schwerpunktbereiche bringen wird, bleibt abzuwarten. Solche Maßnahmen können auch Lärmschutzfenster oder Flüsterasphalt beinhalten. Die LUBW hat nach eigenen Angaben die Kommunen angeschrieben und sie aufgefordert so genannte Lärmaktionspläne aufzustellen, über die Maßnahmen zur Lärmminderung eingeleitet werden. Die Stadt Blumberg hatte am vergangenen Freitag die Informationen des LUBW erhalten, wie Hauptamtsleiterin Nicole Zendler bestätigte. Über das Thema wird am kommenden Montag in der Amtsleiterrunde gesprochen.

In Blumberg kommt die Belastung vom Verkehrslärm der Bundesstraße 27. Zuständig dafür ist der Bund. Da die Werte teilweise die Höchstgrenzen deutlich überschreiten, könnte für diesen daraus durchaus eine Handlungsverpflichtung zum Schutz der Straßenanlieger in Zollhaus und Randen abgeleitet werden.

Gemessen worden sind bei der Lärmkartierungen nur Hauptverkehrsstraßen mit mehr einer Belastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Entsprechend sind ebenfalls hoch lärmbelastete Bereiche in Blumberg wie die Ortsdurchfahrt Kommingen der B314 oder auch die L214 in Zollhaus nicht aufgeführt.

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat landesweit strategische Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen erstellen lassen. Stellvertretend für die Kommunen hat die LUBW in den vergangenen Monaten die benötigten Eingangsdaten für die aufwändigen Lärmkarten beschafft, teilweise auch neu erstellt und zusammengeführt. Gemessen wurde in vier Metern Höhe über Straßenniveau und in einem Erfassungsraster von zehn mal zehn Metern. Die sind Lärmkarten seit dem 25. Januar im Internet verfügbar.

Weitere Informationen: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/

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Dieselmotor, zehn Meter entfernt 90 dB.

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Staubsauger in einem Meter Entfernung 70 dB.

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