esb weiterhin dabei / Gemeinderat nimmt leichte Veränderungen vor

Von Gernot Suttheimer Blumberg. Der Gemeinderat änderte die Richtlinien für den seit einem Jahr ausgegebenen Blumberg-Pass.

Bei den Berechtigten möchte die Verwaltung eine Überprüfung von Lohnabrechnungen vermeiden und schlug alternativ eine Erhöhung des Behinderungsgrades (GDB) bei Personen über 60 Jahre von bislang 50 auf 80 Prozent vor. Mit der Erhöhung könnte der Betroffenenkreis reduziert werden. Diese Erhöhung wurde von der Freien Liste, der FDP und der UBB unterstützt. Doch zusammen mit der SPD-Fraktion stimmte die CDU für die Beibehaltung des GDB von 50 Prozent.

Neu ist, dass Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind mit einem GDB von 50 Prozent einen Pass erhalten können. Weiterhin können Personen, die Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung laufend beziehen, einen Pass erhalten. Nähere Informationen über Bezugsberechtigung und Vergünstigungen gibt es beim städtischen Sozialamt. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den geänderten Richtlinien des Blumberg-Pass zu. Wer bereits einen solchen Pass hat, muss ihn im neuen Jahr beim Sozialamt neu beantragen. Die esb macht auch 2013 wieder mit. Passinhaber müssen sich neu registrieren lassen, um einen Stromrabatt zu erhalten.