Auf der Strecke der Sauschwänzlebahn herrscht weiterhin Winterruhe. Foto: Stiller

Landratsamt und Betreiber einigen sich auf Vergleich. Wegen Fledermäusen keine Winterfahrten.

Blumberg/Freiburg - Mit einem Vergleich endete am Verwaltungsgericht Freiburg der Streit der Museumsbahn GmbH&Co.KG und dem Landratsamt Villingen-Schwenningen – vorläufig. Die Bahn darf nun bis Ende März bestimmte Fahrten zur Betriebssicherheit durchführen.

Um was war es gegangen? Die Museumsbahn GmbH&Co.KG hatte 2013 den Antrag auf vier Nikolausbahnfahrten außerhalb der bisherigen Saison gestellt. Daraufhin untersagte die Untere Naturschutzbehörde sämtliche Fahrten vom 1. November bis 31. März, auch die bislang üblichen bestandssichernden Streckenfahrten. Begründet wurde die Entscheidung mit einer Mopsfledermaus-Population in den Tunnels. Der Widerspruch der Bahn, der eine aufschiebende Wirkung des Bescheids zur Folge gehabt hätte, wurde mit der Anordnung des Sofort-Vollzugs des Verbots gekontert.

Fünfeinhalb Stunden rangen die beiden Parteien im Verwaltungsgericht um einen für sie günstigen Richterspruch. Danach entschied das Gericht darauf, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt wird. Die Museumsbahn GmbH&Co.KG darf nun auf den freien Streckenbereichen wieder Sicherungsfahrten durchführen. Die Tunnel dürfen für genau festgelegte Arbeiten und Häufigkeit für Sicherungsarbeiten befahren werden. Also etwa zum Zwecke einer Messfahrt, zum einmaligen Herausfahren der in Fützen stationierten Lok aus dem Sperrbereich oder zur Durchfahrt der Stopfmaschine. Reine Personenzugfahrten sind untersagt.

Bahn-Geschäftsführer Christian Brinkmann zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden mit dem getroffenen Vergleich. Damit sei sichergestellt, dass die für den Saisonbetrieb notwendige Arbeiten geleistet werden können. Ab April würden die Karten jedoch neu gemischt, so Christian Brinkmann. Der Geschäftsführer hofft nun aufunvoreingenommene, lösungsorientierte Gespräche mit dem Ersten Landesbeamten Joachim Gwinner. Derzeit lägen die Positionen der streitenden Parteien jedoch weit auseinander. Möglicherweise komme es zu einem weiteren Treffen – vor Gericht.