Otmar Meister steht vor dem Buchhof, den der Tornado im Mai 2015 zerstört hat. Foto: Archivfoto: Lutz

Landwirt Otmar Meister hofft auf Durchbruch vor Gericht. Versicherung pocht auf den Zeitwert.

Blumberg-Fützen - Fützens Landwirt Otmar Meister hofft. Der 51-Jährige hofft auf Geld von der Gebäudeversicherung und damit auf Geld für den Wiederaufbau seines Aussiedlerhofes nahe der Schweizer Grenze.

Da ihn im Mai 2015 ein Tornado zerstört hat, benötigt er mehr als eine halbe Millionen Euro. Die Architekten-Pläne sind fertig, Otmar Meister hat auch schon die Baugenehmigung.

Die Versicherung will nur den Zeitwert des Hofs bezahlen, rund ein Drittel der geschätzten Wiederherstellungskosten. Dabei hatte Meister den Hof aus den 1930er-Jahren im Jahr 2007 neu versichert: zum Neuwert. Und zwar aufgrund einer Anzeige der BLHV-Tochter Agrardienst, die in ihrem Organ ausdrücklich für Neubewertungen von Höfen bei der Gebäudeversicherung als ihrem Partner warb.

Schaden nach ersten Angaben 500.000 Euro

Der Knackpunkt: Landwirt Otmar Meister hat eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Danach werden der Neuwert beziehungsweise die Kosten für den Wiederaufbau nur dann vollständig von der Versicherung übernommen, wenn der Zeitwert zum Eintritt des Schadenfalls mindestens noch 50 Prozent des Neuwerts betragen hat.

Schon mehrfach trafen sich die Parteien vor dem Konstanzer Landgericht. In der Sitzung am 11. April 2018 hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund einer "sehr strengen" Klausel im Vertrag, die der Kläger wohl übersehen habe, um eine "Vorschuss-Klage" handle. Um womöglich tatsächlich den vollen Neuwert im Sinne eines Wiederherstellungswerts zu erhalten, müsse er der Versicherung garantieren, dass er bereits mit dem Wiederaufbau des Anwesens in seinem ursprünglichen Zustand begonnen habe. Doch er wisse ja nicht, ob Geld kommt. Andererseits, so führte der Richter aus, stehe zum jetzigen Stand des Verfahrens auch fest, dass durch den zuständigen Versicherungsagenten keine Beratung zur inhaltlichen Bestimmung von Neuwert und Zeitwert stattgefunden habe.

Am heutigen Mittwoch, 6. Februar, vernimmt das Gericht einen Versicherungsexperten als Zeuge. Es geht um die Frage, ob Otmar Meister seinen Hof auch bei einer anderen Versicherung zum Neuwert hätte versichern können.