Eine Kreditkarte soll ein Mann aus Kommingen angeblich im Internet bestellt haben. Foto: Pixabay

Komminger soll angeblich Kreditkarte bestellt haben. In dritter Mahnung Drohung mit Inkassobüro.

Blumberg - Eine dubiose Firma versucht auf üble Art, Internetnutzer abzuzocken. Die Verbraucherzentrale rät zur Gelassenheit.

Einen Komminger Bürger, der seinen Namen nicht in der Zeitung genannt wissen will, hat fast der Blitz getroffen: Er erhielt per E-Mail eine Mahnung von einem Anbieter namens blitz.credit über 159 Euro. Er habe, so teilt ihm ein gewisser Daniel Gersten vom Kundenservice des Unternehmens mit, kostenpflichtig eine Kreditkarte bestellt.

Kann gar nicht sein, das wüsste ich doch, dachte sich der Mann. Da fiel ihm ein, dass er kürzlich aus Neugier auf einem Webportal, das hauptsächlich als Anbieter von E-Mail-Diensten auftritt, ein verlockendes Angebot über einen schufafreien Blitzkredit bis zu 7777 Euro aufgerufen hatte. Der Komminger trug seinen Namen, seine Anschrift und seine Handynummer ein. Dass er damit kostenpflichtig eine Visakarte eines ganz anderen Anbieters bestellt haben soll, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen.

Obwohl er die Nachnahme mit dem sogenannten Starterpaket nicht angenommen habe, poche das Unternehmen auf die Erfüllung eines Vertrages, der aber nie abgeschlossen worden sei, berichtet der Betroffene. Die Firma nenne sich AlphabetOnlineServices (OOS Corp.) und sitze angeblich in Cheyenne/USA. Die Postanschrift sei im Schweizerischen Pfäffikon, das Konto in den Niederlanden. Ein Anruf koste 2,99 Euro pro Minute. Direkte E-Mails seien nicht möglich.

In der dritten Mahnung drohe Daniel Gersten mit einem Inkassobüro, einem gerichtlichen Mahnbescheid sowie einer Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug. Das ist natürlich reiner Unsinn. Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn jemand seine Zeche, das getankte Benzin nicht bezahlt oder einen rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag nicht bedient.

So wie dem Komminger ginge es inzwischen zahlreichen Konsumenten, bestätigt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart, Niels Naunhauser. Bundesweit gingen immer mehr Beschwerden ein. Betroffene sollten Ruhe bewahren. Wenn eine Ware nicht bestellt worden sei, müsse sie auch nicht bezahlt werden.

Oft würden die Daten abgefischt, es könne also jeden Internetnutzer treffen. Ein Widerrufsrecht bestehe innerhalb von 14 Tagen wie bei jedem Internetgeschäft, auch wenn das Daniel Gersten kategorisch ausschließe. "Wenn wir gegen die Firma klagen, ist diese weg, fängt aber am nächsten Tag unter einem anderen Namen wieder an", seufzt Naunhauser. Er empfiehlt, die Hände von solchen unseriösen Angeboten zu lassen. Betroffene können sich jederzeit an die zuständigen Verbraucherzentralen wenden.

"Die werden wohl nie vor Gericht gehen", beruhigt die Pressesprecherin der Verbraucherschutzzentrale in Hamburg, Gunda Lackenmann. Der Komminger Bürger wartet nun gelassen ab, ob sich der Betrüger nochmals meldet. Und die Moral von der Geschichte: Auf noch so seriösen Internetseiten können sich Nepper, Schlepper und Bauernfänger tummeln.