Foto: Schwarzwälder Bote

Pandemie: Private Feiern nun mit Höchstgrenze erlaubter Personen / Bürgermeister rät zur Vernunft

Auch Blumberg zieht mit: Bürger müssen sich auf Einschränkungen bei privaten Feiern einstellen. Das Städteviereck auf der Baar zieht an einem Strang.

Blumberg (blu). Die Corona-Zahlen in Blumberg steigen. Bis Mitte voriger Woche hatte die Eichbergstadt 48 bestätigte Fälle – alle genesen. Seither kamen 16 neu bestätigte Fälle hinzu. Stand Donnerstagfrüh lag damit die Gesamtzahl der Corona-Fälle bei 64.

Kritische Marke überschritten

Bürgermeister Markus Keller zeigt sich besorgt. Und angesichts der Tatsache, dass im Schwarzwald-Baar-Kreis die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen mit nun 45 pro 100 000 Einwohner die kritische Marke von 35 überschritten hat, hat die Stadt nun eine neue Verordnung erlassen. Untersagt werden darin je nach Räumlichkeit private Veranstaltungen für mehr als 50 oder mehr als 25 Personen.

Der Bürgermeister appelliert an alle Bürger sowie an alle Vereine und Gruppierungen, ihre Kontakte zu reduzieren. In dieser Situation, so machte Keller deutlich, gehe es auch nicht nur darum, etwas zu tun, wenn es nicht ausdrücklich verboten sei: "Nun muss jeder selbst reflektieren, ob es geboten ist, die eine oder andere Veranstaltung durchzuführen."

Die Stadt Blumberg habe auch die Ortsvorsteher angewiesen, die Vereine noch einmal auf die verschärfte Situation hinzuweisen und sie zu bitten, jedwede Veranstaltungen zu überdenken.

Schließlich, so Keller, der auch Mitglied im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises ist, drohe die Gefahr, dass im Landkreis noch diese Woche auch die zweite kritische Marke von 50 überschritten werde, mit der Folge weiterer, drastischer Einschränkungen.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis seien, so heißt es in einer Mitteilung der vier Städte, die Fallzahlen so stark angestiegen, dass sich die Sieben-Tages-Inzidenz innerhalb weniger Tage mehr als verfünffacht habe.

Lag sie am Dienstag, 6. Oktober, noch bei 8,5 pro 100 000 Einwohner, stieg sie bis Dienstag, 13. Oktober, auf 28,7 und erreichte am Mittwoch gar 45,2, bei steigender Tendenz, wie Bürgermeister Markus Keller hervorhob.

Die Gefahr einer Ansteckung bestehe mittlerweile nicht mehr nur durch Personen aus Risikogebieten, vielmehr liege jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem Virus zu infizieren. Häufig hätten sich größere Feiern im Familien- und Freundeskreis als Infektionsquellen entpuppt. Zudem sei eine Übertragung in Innenräumen wahrscheinlicher als im Freien.

Das Robert Koch Institut (RKI) gebe derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen seien möglich, heißt es in der Verordnung.

Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut RKI bis zu 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits infektiös sind noch bevor erste Symptome auftreten.

Bei einer unkontrollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden.

Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen sei geeignet, heißt es, um eine Verbreitung der Virusinfizierung und des damit möglichen Ausbruchs der Atemwegserkrankung einzudämmen.

In Blumberg, Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen gelten ab sofort angesichts steigender Covid-19-Fallzahlen folgende Regeln. Regel 1: Untersagt werden private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, in dafür angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen mit mehr als 50 Teilnehmenden. Versammlungen von Vereinen dürfen weiter stattfinden, so die Stadt Blumberg. Regel 2: Untersagt werden private Veranstaltungen in privaten Räumen wie Wohnräume mit mehr als 25 Personen, außer, es handelt sich um verwandte Personen eines Haushalts. Von den beiden Regeln ausgenommen sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich in gerader Linie verwandt sind. Regel 3: Ausnahmen erteilen die vier Städte aus wichtigem Grund im Einzelfall, insbesondere wenn das öffentliche Interesse an einer Veranstaltung überwiegt. Regel 4: Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 pro 100 000 Einwohner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschritten wird, hat eine vom Landratsamt sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang.