Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Stadt Blumberg zurückgewiesen. Foto: Symbolbild/dpa

Verwaltung klagt gegen Beanstandung. Verwaltungsgericht Stuttgart weißt Klage zurück.  Berufung eingelegt.

Blumberg - Die Stadt Blumberg hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verloren. Dabei ging es um das Gesetz für Informationsfreiheit.

Die Stadt hatte gegen eine Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit geklagt, der Blumberg angemahnt hatte, verschiedene Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht oder nicht fristgerecht beantwortet zu haben. Der Landesbeauftragte hatte zudem angemahnt, dass die Stadt einem auch anwaltlich vertretenen Bürger entgegen den Vorgaben des Landesinformationsfreiheitsgesetz vom Dezember 2015 wiederholt keine Akteneinsicht gewährt hatte. So habe der Bürger 2016 mehrfach beantragt, Einsicht in die Kalkulationsunterlagen für die Abwassergebühren zu erhalten, und zwar für mehrere Zeiträume, beginnend von 1989 bis 1993 bis hin zum Zeitraum 2007 bis 2011.

Der Landesbeauftragte hatte beantragt, die Klage der Stadt Blumberg gegen ihn abzulehnen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart, das für den Bereich des Landesbeauftragten zuständig ist, hatte die Klage abgewiesen. Eine Gemeinde sei, so urteilten die Stuttgarter Richter, genauso wie andere informationspflichtige Stellen auch, an gesetzliche Vorgaben und Fristen gebunden.

Die Stadt Blumberg hat gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Kämmerer Jürgen Fischer und Sachbearbeiterin Iris Häusle, die den urlaubenden Bürgermeister Markus Keller vertraten, wiesen in einem persönlichen Gespräch im Rathaus darauf hin, dass hier auch ein Rechtsschutzbedürfnis der Gemeinde bestehe.

In dem Verfahren sei es nur darum gegangen, ob die Klage der Stadt berechtigt sei. Der Inhalt der Beanstandungen sei nicht zur Sprache gekommen. Alle drei Parteien, die Stadt, das Gericht und der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, der zugleich auch Landesdatenschutzbeauftragter sei, seien sich einig gewesen, dass diese Grundsatzfrage der Klageberechtigung einer Gemeinde gegen den Landesbeauftragten geklärt werde.

Bei der Landesschutz-Behörde in Stuttgart sieht man das so: Die beiden Aufgaben, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit sowie Landesbeauftragter für Datenschutz ließen sich klar voneinander trennen. Es komme schon vor, dass ein Bürger fünf oder sechs Anfragen stelle. Eine Anfragen-Häufung wie in Blumberg hätten sie noch nicht erlebt, sagte ein Mitarbeiter. Sie wünschten sich, dass ein Antragsteller auch im Fall vieler Anfragen eine Antwort erhalte. Wobei eine Gemeinde nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz es auch ablehnen könne, Anfragen zu beantworten. Allerdings nur für den Fall, dass das Beantworten einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordern würde und die Aufgaben der Gemeinde dadurch über einen längeren Zeitraum beeinträchtigen würden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte seine Beanstandung auch dem Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis als Aufsichtsbehörde mitgeteilt. Dort hieß es auf Anfrage, die Richter hätten sich nicht inhaltlich mit der Klage befasst. Insofern habe das Urteil für das Landratsamt als Kommunalaufsicht auch keine Aussagekraft zur Frage, ob die Stadt Blumberg rechtmäßig oder rechtswidrig gehandelt habe. Allerdings hatte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis dem Bürger, der die Akteneinsicht beantragt hatte, am 31. Oktober 2018 folgendes geschrieben: Bislang habe es das Landratsamt als ausreichend angesehen, "die Stadt Blumberg fernmündlich ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Frist hinzuweisen".

Im Blumberger Haushalt stehen unter "Landesinformationsfreiheitsgesetz" 20 000 Euro für Anwaltskosten. Gefragt, ob sich dies nur auf eine Person beziehe, antwortete Kämmerer Jürgen Fischer, ein Haushaltsansatz beziehe sich nie nur auf eine Person.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg trat im Dezember des Jahres 2015 in Kraft. Im Jahr 2016 wurde dann die Stelle des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit geschaffen, die der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz angeschlossen wurde. Seit 1. Januar 2017 ist Stefan Brink Landesbeauftragter für Informationsfreiheit.