Nachgewiesen sind artgeschütze Fledermäuse im Stockhalde-Kreiskehrtunnel. Foto: Lutz

Im Rechtsstreit zwischen Bahnbetrieben Blumberg und Regierungspräsidium Freiburg ist kein Ende in Sicht.

Blumberg - Im Rechtsstreit zwischen den Bahnbetrieben Blumberg, die für die Sauschwänzlebahn zuständig sind, und dem Regierungspräsidium Freiburg ist noch kein Ende abzusehen.

Um Licht in die jährliche Auseinandersetzung zwischen Bahnbetreiber und Naturschützern zu bringen, fassen wir zusammen:

Worum geht es?

Es geht um die Frage, ob die Blumberger Sauschwänzlebahn ihre Museumsstrecke von Blumberg nach Stühlingen-Weizen auch im Winter befahren darf, oder ob die Strecke jeweils vom 1. November bis 31. März aus naturschutzrechtlichen Gründen gesperrt werden muss, weil in den Tunneln artgeschützte Fledermäuse überwintern. Aktuell hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 3. November einem Eilantrag des Regierungspräsidiums Freiburg stattgegeben, das befristete Fahrverbot für den Tunnel am Achdorfer Weg auch diesen Winter aufrechtzuerhalten. Am 29. November 2016, also vor einem Jahr, hatte das gleiche Gericht die Sperrung für den Tunnel am Achdorfer Weg bis zum 31. März 2017 befristet, weil nicht erwiesen sei, dass auch in diesem Tunnel artgeschützte Fledermäuse leben. Ein Fahrbetrieb, so die Richter, könnte die Tiere in ihrer Winterruhe stören.

In wie vielen Tunneln der Sauschwänzlebahn leben Fledermäuse?

Mittlerweile sind in drei der sechs Tunneln Fledermäuse nachgewiesen worden, namentlich die besonders stark geschützte Mopsfledermaus. Es sind: der Weiler Kehrtunnel, der Stockhalde-Kreiskehrtunnel, wo die Strecke auf 1700 Metern eine Kreiskehre macht, und nun auch der Tunnel am Achdorfer Weg. In den ersten beiden Tunneln war die Rede von 200 Mopsfledermäusen, das sei eine der größten Kolonien in ganz Deutschland, erklärt die höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg.

Was bedeutet die Sperrung für die Sauschwänzlebahn?

Die zuständigen Bahnbetriebe Blumberg können die Strecke auch nicht mehr zum Materialtransport für Reparaturen nutzen, die früher regelmäßig in den Wintermonaten erfolgten. Im vorletzten Winter hatten die Bahnbetriebe allein dadurch 15 000 Euro Mehrkosten, weil sie Ausbesserungsmaterial per Lastwagen nach Epfenhofen transportieren mussten. Wegen der Sperrung des Tunnels am Achdorfer Weg können die Bahnbetriebe Blumberg auch nicht die Stecke von Blumberg bis Fützen nutzen, die über Epfenhofen führt. Dadurch können die Bahnbetriebe im Winter auch keine Waggons verleihen, die in Fützen stehen, wofür es laut Geschäftsführer Christian Brinkmann eine Nachfrage gibt. Die Bahnbetriebe erhalten auch keine Trassengebühren, weil auch keine anderen Züge die Strecke befahren dürfen. Der Tunnel am Achdorfer Weg ist neben dem Buchbergtunnel einer der beiden Tunnel auf diesem Abschnitt.

Wann begann die Auseinandersetzung?

Das erste Winterfahrverbot wurde im Herbst 2013 verhängt und seither für jeden nachfolgenden Winter erneuert. Anlass waren geplante Nikolausfahrten der Bahnbetriebe Blumberg mit der entsprechenden Werbung auf der Homepage der Bahnbetriebe.

Wer sind die Urheber?

Bei der höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg hieß es dazu, sie hätten einen gezielten anonymen Hinweis auf die Nikolausfahrten erhalten, in den Tunneln würden artgeschützte Fledermäuse überwintern. Seitens der Stadt und des Gemeinderats gibt es aber Vermutungen.

Gab es vor dem Winter 2013/14 keine Winterfahrten?

Doch, es gab regelmäßig Fahrten für Ausbesserungsarbeiten, auch der Schleifzug befuhr die Strecke, was den Behörden durch Presseberichte bekannt war. Umso mehr verwunderte daher die als "plötzlich" empfundene Streckensperrung.

Hauptverfahren

Bisher entschieden wurde über Eilanträge, zuletzt einer des Regierungspräsidiums Freiburg zum Tunnel Achdorfer Weg. Das Hauptverfahren steht noch aus. In diesem Verfahren geht es dann um die Abwägung zwischen dem Naturschutz und öffentlichen Verkehrswegen. Beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim hieß es am Mittwoch auf Anfrage, bisher sei noch kein mündlicher Termin angesetzt, dieses Jahr werde darüber sicher nicht verhandelt. Damit bleibt die Sperrung des Tunnels am Achdorfer Weg auf jeden Fall bis 31. März 2018 bestehen.