Solche akustischen Messgeräte, mit denen Fledermausarten erfasst und unterschieden werden können, wurden gestern mit Medieninteresse im Weiler Kehrtunnel installiert. Foto: Bahnbetriebe

Fledermäuse im Weiler Kehrtunnel werden akustisch überwacht. Bahnbetriebe haben Sorgen und bangen um Existenz der Attraktion.

Blumberg - Bedroht die geschützte Mopsfledermaus womöglich die gesamte Existenz der Sauschwänzlebahn? Diese Befürchtungen gibt es und die sind nicht aus der Luft gegriffen. Seit gestern werden die Tiere im Weiler Kehrtunnel akustisch überwacht.

Eine Firma aus dem Raum, Freiburg installierte gestern im Auftrag des Regierungspräsidiums Gerätschaften im großen Weiler Kehrtunnel, mit denen die akustischen Signale der Tiere aufgefangen und gespeichert werden. In dem Tunnel war die größte Population vor allem der streng geschützten Mopsfledermaus festgestellt worden aber auch andere seltene Arten, was letztlich zum bis Ende März geltenden Winterfahrverbot für den Sauschwänzlebahnbetrieb geführt hatte. Die Messungen werden aber auch über diese Zeitgrenze hinaus den ganzen Sommer über fortgeführt, bestätigte der Geschäftsführer der Bahnbetriebe Blumberg, Christian Brinkmann gestern im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Die Datenspeicher werden alle zwei Wochen erneuert, womit eine zeitlich lückenlose Erfassung erfolgt.

Wohl gerade diese Tatsache ist es, die bei den Bahnbetrieben Befürchtungen aufkommen lässt, dass über das bislang zeitlich begrenzte Winterfahrverbot hinaus, künftig auch Einschränkungen oder gar Fahrverbote innerhalb der Sommer-Saisonzeiten folgen könnten, weil anzunehmen ist, dass die Tiere auch zu dieser Zeit den Tunnel nutzen.

Brinkmann geht in die Offensive und stellt klar, dass nicht die Fledermäuse das Problem der Sauschwänzlebahn sind, sondern die kompromisslose Haltung der Naturschutzbehörde. Die Koexistenz der Feldermäuse und des Bahnbetriebs verlief bis vor wenigen Monaten problemlos in den Saisonzeiten wie auch in den Wintermonaten, in denen laut Brinkmann bis zu 70 Fahrten zu Reparatur- und Instandhaltungszwecken auch mit schwerem Gerät und großen Dieselloks durchgeführt wurden.

Den Naturschutz dürfe man natürlich nicht einfach beiseite schieben, sagt der Geschäftsführer. Die Bahnbetriebe stünden für Schutzmaßnahmen, die zusammen mit Fachleuten ermittelt werden sollten, sehr offen gegenüber. Brinkmann bedauert, dass die Naturschutzbehörden darauf bislang nicht eingehen.

Die Untere Naturschutzbehörde wird nach Aussage Brinkmann demnächst ein Schreiben der Bahnbetriebe erhalten, in dem schon länger geplante Winterfahrten angekündigt werden. Das Unternehmen möchte eine verbindliche Aussage, ob es ein weiteres Verbot gibt. Der Geschäftsführer kündigte an, dass das Unternehmen im Falle eines erneuten Fahrverbots rechtliche Schritte dagegen vornehmen werden, eventuell aber auch direkt über eine Feststellungsklage.

Christian Brinkmann verweist darauf, dass das Land im Zuge der neuen Betriebsgenehmigung im Jahr 2006 darauf gedrängt hatte, diese als öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu stellen. Dafür ist dann auch die bestehende Betriebsgenehmigung erfolgt, was die Sauschwänzlebahn gleichsetzt mit öffentlichen Verkehrswegen. Das Unternehmen sieht sich auf dieser Grundlage nicht in der Beweispflicht, ob sich Bahnbetrieb und Fledermaus vertragen. Davon geht man bei der Sauschwänzlebahn aufgrund des bisherigen Erfahrungen ohnehin aus. Es gelte aber grundsätzlich abzuwägen, welchen Stellenwert einer bestehenden öffentlichen Verkehrsinfrastruktur gegenüber den Naturschutz eingeräumt wird, sagt der Geschäftsführer.