Wer in Blumberg seine Zweitwohnung aufschließt, könnte für den Wohnraum künftig mit einer lokalen Steuer belegt werden. Die Entscheidung steht noch aus. Foto: Stiller Foto: Schwarzwälder-Bote

Städtisches Schreiben zur möglichen Zweitwohnungssteuer löst Reaktionen aus / Melderegister profitiert davon

Von Achim Stiller

Blumberg. Führt Blumberg eine Zweinwohnungssteuer ein, so wie es manche Urlaubsorte und Universitätsstätte bereits getan haben? Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen, jedoch wurden all jene angeschrieben, die mit Zweitwohnsitz in Blumberg gemeldet sind.

Julian B. studiert im vierten Jahr in Tübingen. Seine Eltern wohnen in Blumberg, wo der junge Mann auch noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Zwar stammt er aus der Eichbergstadt, doch seinen Hauptwohnsitz hatte er im Jahr zuvor nach Tübingen verlegt, weil die Universitätsstadt die Zweitwohnungssteuer eingeführt hatte und dem jungen Mann für seine Studentenbude 30 Euro mit der neuen Abgabe abgeknöpft hatte. Nunmehr flatterte Julian B. über seine Eltern ein Brief aus der Heimat ins Haus, das die Stadt Blumberg erwäge, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Er, der Student in Tübingen aber Zweitwohnsitzinhaber in Blumberg, solle sich doch bitte bis Ende November erklären, ob er die Zweitmeldung in der Eichbergstadt beibehält. Familiäre Bindung hin oder her, wenn’s ums Geld bei knappen Studentenkassen geht, zählt das nicht. Julian B. wird sich wohl gänzlich aus seiner Heimatstadt abmelden, sollte die Abgabe in Blumberg eingeführt werden.

Ein Einzelfall? Ganz uns gar nicht. Rund 500 Personen sind in Blumberg mit Zweitwohnsitz verzeichnet. Das ist ein Anteil von rund fünf Prozent an der Gesamteinwohnerzahl, zu der sie statistisch aber gar nicht gezählt werden. Das bedeutet natürlich auch, dass die Stadt Blumberg für diese Personen keine Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält, also jene Gelder, die über das Land pro Kopf der Bevölkerung gezahlt werden. Dem gegenüber stehen aber Einrichtungen der Stadt, die auch von den Zweitwohnungsinhabern zumindest zeitweise genutzt werden können, zum Beispiel das Freibad.

Bürgermeister Markus Keller bezweifelt allerdings, ob dies in Blumberg tatsächlich spürbar ins Gewicht fällt und verweist zudem darauf, dass Eigentümer von Ferienwohnungen die ortsüblichen Grundsteuern und -abgaben zahlen und somit auch zur Finanzierung der Gemeindeausgaben beitragen. Warum dann aber die Anfrage bei den Personen mit Zweitwohnsitz in Blumberg?

Die Anregung dazu kam aus dem Gemeinderat, erläutert der Bürgermeister. Das Anschreiben an die rund 500 Personen dient derzeit erst einmal zur Potenzialeinschätzung, um abzuklären, ob der Verwaltungsaufwand gemessen am möglichen Ertrag überhaupt in einem akzeptablen Verhältnis steht. Keller verweist aber auch auf einen weiteren Aspekt, nämlich die Aktualisierung des Melderegisters. Selbst wenn die Zweitwohnungssteuer nicht eingeführt werden sollte, sorgte die Ankündigung, dass dies geprüft werde dafür, dass sich nicht nur die Studenten mit dem Thema auseinandersetzen mussten. Etliche Angeschriebene sei überrascht gewesen, hier überhaupt noch mit Zweitwohnsitz gemeldet zu sein, berichtet Keller und freut sich besonders darüber, dass mittlerweile rund ein Dutzend Personen ihren Zweit- in einen Erstwohnsitz umgemeldet haben.

Die Stadt Blumberg steht mit ihrer Vorgehensweise übrigens nicht alleine im Land da. Etliche Städte haben solche Potenzialermittlungen bereits durchgeführt. Für die Eichbergstadt geht die Tendenz wohl eher dahin, dass die Zweitwohnungssteuer nicht eingeführt wird, sagt Bürgermeister Keller. Noch bis Ende November haben die Angeschriebenen Zeit, sich zu erklären. Danach werden zunächst die Fraktionen über das Ergebnis informiert.

u Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird eine Zweitwohnung neben einer Hauptwohnung. In den vergangenen Jahren hielt diese Steuer verstärkt Einzug in den Stadtstaaten, Urlaubsorten sowie in Universitätsstädten.

u Das Steueraufkommen betrug im Jahr 2007 bundesweit rund 91,8 Millionen Euro.

u Eingeführt wurde die erste Zweitwohnungsteuer von der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972. In den darauf folgenden Jahren wurde das "Überlinger Modell" über alle Instanzen hinweg auf seine Zulässigkeit gerichtlich geprüft. Im Jahre 1983 stufte das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungsteuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer" ein.