Eine Touristenattraktion: die Sauschwänzlebahn. Foto: Haid

Gericht kippt generelles Fahrverbot, das seit 2013 gilt. Eventuell Teil der Strecke nutzbar.

Blumberg - Nach einem Gerichtsurteil hoffen die Betreiber der Sauschwänzlebahn in Blumberg auf baldiges grünes Licht für den Winterbetrieb. Zumindest auf Teilen der Strecke könnten von Ende des Jahres an Züge rollen, sagte ein Sprecher der als Touristenattraktion geltenden Bahn am Mittwoch. Ein seit fünf Jahren geltendes Winterfahrverbot für die historische Eisenbahn würde damit beendet. Bis dahin würden Gespräche mit Behörden wie dem Regierungspräsidium geführt. Diese müssten den Plan genehmigen.

Zugfahrten im Winter gab es bislang nur Ende 2013, danach wurden sie aus Gründen des Tierschutzes verboten. Es folgten jahrelange juristische Auseinandersetzungen. In Tunneln der Bahn hatten sich im Winter zuletzt mehr als 200 Mopsfledermäuse eingenistet. Für die vom Aussterben bedrohte Tierart ist es Angaben zufolge eines der größten Winterquartiere Deutschlands, Zugverkehr würde sie stören.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat nun entschieden, dass dieses generelle Winterfahrverbot rechtswidrig ist. Das Urteil ist den Angaben zufolge bindend. Es kann nicht angefochten werden. Behörden müssen es nun umsetzen.

Die Sauschwänzlebahn ist eine überregional bekannte Touristenattraktion. Nach Angaben der Betreiber befördert sie jährlich bis zu 120.000 Passagiere. Die von April bis Oktober laufende Sommersaison ist von dem Zwangsstopp nicht betroffen.