Rat: Anwaltshilfe für Bürgerinitiative

Blumberg (blu). Die Bürgerinitiative "Gegenwind" hat den Anwalt im Ruhestand Norbert Grosse-Hündfeld um Rat gebeten. Er berät Bürger im Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen zu verfassungsrechtlichen Fragen aus Artikel 20a des Grundgesetzes. Seit zwei Jahren ist Grosse-Hündfeld auf diesem Gebiet bundesweit aktiv. Durch seine bisherigen Studien kam er zu der Überzeugung, dass Windkraftanlagen grundsätzlich gegen das verfassungsmäßige Schutzgebot für Natur und Landschaft sowie für die Tiere verstoßen.

Das Grundgesetz verpflichte im Artikel 20a alle staatlichen Verantwortungsträger, ihre Verantwortung für den Schutz des Staatsgebiets mit seiner Natur und Landschaft wahrzunehmen. Wörtlich heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Damit, so erläutert Grosse-Hündfeld, verbiete der Verfassungsgeber das, was auf der Länge und auf dem Ettenberg ins Werk gesetzt werden soll. Mit einem sofortigen Baubeginn ergäbe sich für die Behörden und Eigentümer ein Risiko, das sie sorgfältig analysieren und abwägen sollten.