War es gewerbsmäßiger Betrug an älteren Menschen oder nicht? Das Landgericht wird es entscheiden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Acht Zeugen sollen in Konstanz aussagen

Blumberg/Konstanz (asti). Der Fall Rattenbekämpfung geht in die nächste Runde. Das Landgericht Konstanz bestätigte gestern auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass das Berufungsverfahren am Dienstag, 12. Juli stattfinden wird. Vorsitzender Richter wird Jörg Brodmann sein.

Das Schöffengericht Villingen-Schwenningen hatte im Dezember des vergangenen Jahres einen 43-jährigen einschlägig vorbestraften Blumberger wegen Betrugs in elf Fällen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt (wir berichteten).

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Bäumler hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte das Vertrauen vornehmlich alter Menschen in wenigsten elf Fälle ausgenutzt hatte.

In der Zeit von April 2009 bis Juli 2010 soll er laut damaliger Anklageschrift in acht Fällen in Blumberg und sieben Fällen im Raum Villingen-Schwenningen, Mönchweiler und Tannheim Ratten- und Schädlingsbekämpfung sowie Gartenpflegemaßnahmen angeboten haben. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen habe er dafür weiter überhöhte Rechnungen kassiert.