Bildung: Termine für die Blumberger Grundschulen

Blumberg/Stadtteile. Für alle Kinder, die im Zeitraum von 1. Oktober 2013 und 31. August 2014 geboren wurden, beginnt mit dem neuen Schuljahr 2019/2020 die Schulpflicht. Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2014 und 30. Juni 2015 (Kann-Kinder) geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern ohne Antrag eingeschult werden. Zur Anmeldung sollte ein Elternteil das Kind begleiten. Geburtsurkunde oder Ausweis sind zur Einsicht vorzulegen.

Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) angenommen. Das Gesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft.

Impfstatus nachweisen

Im Entwurf ist auch vorgesehen, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden sollte.

Falls vorhanden, sollte ein Impfnachweis mitgebracht werden, also das Impfbuch oder eine ärztliche Bescheinigung.

Die Anmeldung in den einzelnen Schulen findet an folgenden Tagen statt: GWRS-Eichberg – Bereich Grundschule – Blumberg (Blumberg, Zollhaus und Randen) Dienstag, 3. März, von 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 4. März, 8 bis 11 Uhr. Grundschule Fützen: Dienstag 10. März 12.30 bis 14.30 Uhr. Kardinal-Bea-Grundschule Riedböhringen, Freitag 6. März, 11 bis 14 Uhr. Frobenius-Thomsin-Grundschule Riedöschingen, Montag 9. März, 13 bis 15 Uhr