Die Visualisierung zeigt den Blick vom zwischen Geisingen und Neudingen gelegenen Wartenberg auf den Solarcomplex-Windpark. Im Vordergrund die Gemeinde Gutmadingen, links sind die sieben Nordex-Windkraftanlagen zu sehen, die 2019 ans Netz gehen sollen, rechts die seit 2001 in Betrieb befindliche Windkraftanlage sowie der bestehende Funkturm. Auf dem benachbarten Ettenberg bei Blumberg will die Firma Green City Energy vier Windkraftanlagen erstellen. Foto: Solarcomplex

Regierungspräsidium gibt grünes Licht für Windkraft. Vier Anlagen geplant.

Blumberg/Freiburg - Das Regierungspräsidium Freiburg hat am Montag die sofortige Genehmigung für die Rodung erteilt. Die Rodung könnte theoretisch am Mittwoch bereits beginnen.

Waldbesitzer der geplanten Fläche sind die Stadt Blumberg und das Fürstenhaus in Donaueschingen. Bei der Stadt Blumberg hieß es auf Anfrage, man wartete auf die Freigabe durch die Untere Naturschützbehörde beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Sobald diese vorliege würden man starten, wenn alles klappt wäre dies Mittwoch. Ein Unternehmen müsse noch beauftragt werden.

Den Antrag für den Sofortvollzug hatte die Firma Green City Energy gestellt, die auf dem Ettenberg vier Windräder erstellen will. Anlass war die Klage der Naturschutzinitiative gegen die Rodungsgenehmigung, die aufschiebende Wirkung hatte. Mit dem Sofortvollzug wollte Green City nach eigenen Angaben "die Möglichkeit der Rodung" wahren, teilte Pressereferentin Tine Messerschmidt auf Anfrage mit.

Den erlassenen Sofortvollzug begründete die Behörde damit, dass nach ihrer Einschätzung an dem Sofortvollzug ein "besonderes öffentliches Interesse" bestehe. Da die Standorte des Windparks Blumberg mit insgesamt vier Anlagen sowie Teilbereiche der Zufahrt mitten im Wald liegen, bedürfe es jedoch neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auch einer Waldumwandlungsgenehmigung durch die Höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium.

Diese Erlaubnis zur Waldnutzung beziehe sich auf eine Fläche von insgesamt 4,78 Hektar Wald, davon betreffen nach Angaben der Behörde 3,62 Hektar die dauerhafte und 1,16 Hektar die befristete Waldinanspruchnahme. Befristet bedeutet, diese Fläche soll wieder aufgeforstet werden.

Im Rahmen des forstrechtlichen Verfahrens habe es eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, die Anfang November 2017 abgeschlossen war. Die Höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium habe daher die Umwandlungsgenehmigung für den Windpark "Blumberg" am 9. Februar des vorigen Jahres erteilt. Rodungen, so heißt es in der Mitteilung der Behörde, dürfen wegen der allgemeinen Schonfrist nur im Winterhalbjahr zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorgenommen werden.

Ende Januar 2019 wurde von der Naturschutzinitiative Verbandsklage gegen die bereits bestehende Waldumwandlungsgenehmigung (Rodung) erhoben – diese entfaltet zunächst aufschiebende Wirkung.

Das bedeutete, dass von der erteilten Rodungsgenehmigung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kein Gebrauch gemacht werden durfte. Da Rodungen nur noch im Monat Februar vorgenommen werden dürfen, hat der Vorhabensträger nun die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rodung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt.

Dieses ist im konkreten Fall gerade das Ziel des Gesetzgebers, nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst rasch zu fördern. Der Vorhabensträger habe zudem ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung, da er bei einer zeitlichen Verzögerung wirtschaftliche Nachteile zu erwarten hätte.

Dem klagenden Naturschutzverband stehe die Möglichkeit offen, die Entscheidung des Regierungspräsidiums in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg überprüfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht könnte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herstellen, teilt die Behörde mit.

Die Naturschutzintiative hat gegen den angeordneten Sofortvollzug gestern Nachmittag beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage im Eilverfahren eingereicht, teilte der Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, auf Anfrage mit. Sie hätten einen Hängebeschluss beantragt, der es dem Gericht erleichtere, schnell zu entscheiden. Mit der Klage wollen sie die aufschiebende Wirkung wieder herstellen, sagte Neumann. Für sie gehe es darum, "möglichst schnell irreversible Schäden abzuwenden", sprich die Fällung.