Negatives freundlich umgesetzt. Foto: Sauschwänzlebahn

Auf untersagten Betrieb wegen Fledermaus wird per Banner hingewiesen. Verwaltungsgericht entscheidet über Eilantrag.

Blumberg - Trotz allen Ärgers sollte man bekanntlich nie den Humor verlieren. Eine Weisheit, die bei der Sauschwänzlebahn derzeit befolgt wird.

Nachdem das Landratsamt zum Schutz der bedrohten Mopsfledermaus generell den Fahrbetrieb auf der Strecke von November bis Ende März untersagt hat, wird dies per Banner momentan auf der Homepage der Sauschwänzlebahn, auf deren Facebook-Seite sowie an den betroffenen Bahnhöfen gezeigt.

Ob allerdings schon das letzte Wort bei diesem Verbot gesprochen ist, wird sich zeigen, wenn das Verwaltungsgericht Freiburg über den Eilantrag der Bahnbetriebe gegen die Untersagung entscheidet.

Weitere Informationen:

http://www.sauschwaenzlebahn.de/home.html