Kein optischer Leckerbissen: Rund um den Wohnwagen im Kohlwald ist Material gelagert. Sobald eine neue, kleine und jetzt auch vom Landratsamt genehmigte Schutzhütte steht, muss der Wohnwagen weg. Foto: Niederberger

Kohlwald: Ja zu Schutzhütte für Schweizer, nein zu Schlafplatz. Schwarzbau im Landschaftsschutzgebiet.

Blumberg - Weshalb darf ein Schweizer Jagdpächter im Kohlwald bei Opferdingen einen Wohnwagen zu einem kleinen Wochenendhäuschen ausbauen, wo Otto Normalbürger seinen Wohnwagen doch nicht einmal im eigenen Garten abstellen darf?

Diese Frage stellten sich im Herbst 2014 viele Blumberger, nachdem Gemeinderat Hermann Zorbach den – wie sich später herausstellte – Schwarzbau im Landschaftsschutzgebiet öffentlich gemacht hatte.

Vor wenigen Tagen gab es einen erneuten Vor-Ort-Termin im Tal. Mit dabei: Vertreter des Forstes, der Naturschutzbehörde des Landkreises, der Baurechtsbehörde des Landkreises, der Blumberger Stadtbaumeister Uwe Veit und der Jäger mit Wohnsitz in der Innerschweiz.

Wie Veit auf Nachfrage bestätigte, habe jetzt auch das Landratsamt dem Bauantrag des Schweizers für eine kleine Schutzhütte am selben Standort zugestimmt. So wie das der Blumberger Gemeinderat bereits im Frühjahr 2015 getan hat. Das heißt im Gegenzug, dass der Wohnwagen samt selbstgezimmertem Klohäuschen und der kleinen Brücke, die zum stillen Örtchen führt, verschwinden muss. Und zwar spätestens, bis die genehmigte Schutzhütte steht. Zeit habe man dem Eidgenossen bis April/Mai gegeben, so Veit. Die hölzerne Veranda vor dem Wohnwagen hatte der Weidmann bereits geschliffen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass seine rege Bautätigkeit mit keiner Behörde abgesprochen war.

Die neue Schutzhütte dürfe das Raumvolumen von 40 Kubikmeter nicht überschreiten, so Veit. Außerdem sei es dem Mann aus Graubünden untersagt worden, einen Schlafplatz einzurichten, geschweige denn eine Terrasse. Und wenn sich ein menschliches Bedürfnis rege, dann müsse er auf eine Chemietoilette zurückgreifen. Das Landratsamt habe eine Privilegierung für die Schutzhütte nur ausgesprochen, weil der Pächter über 100 Kilometer entfernt von seinem Jagdrevier wohnt, erklärt Veit. Ihm müsse die Möglichkeit gegeben werden, seine Ausrüstung irgendwo zu lagern. Das Forstgesetz gebe das her.

Unklar ist es aber noch, wie es mit den drei Wohnwagen weitergeht, die Schweizer Jagdpächter im Riedöschinger Wald aufgestellt haben. "Da gibt es zwölf Schlafplätze", so Hermann Zorbach. Und zwölf Privilegierungen werde das Landratsamt wohl kaum aussprechen.

Der Kohlwald, zwischen Opferdingen, Hausen vor Wald und Mundelfingen am Rand des Achdorfer Tals gelegen, ist ein Naturidyll und deshalb seit 1987 als Landschaftsschutzgebiet ",Achdorfer Tal, Buchberg und Mundelfinger Viehweide" ausgewiesen. Um die wichtige ökologische Bedeutung dieser Naturlanschaft weiter hervorzuheben, wurde der Wald später auch noch in die FFH (Fauna-Flora-Habiat)-Kulisse aufgenommen und zum Vogelschutzgebiet erklärt.