Abwassergebühren: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil des Freiburger Gerichts / Gemeinderat am Zug

Blumberg (blu). Die zuviel erhaltenen Abwassergebühren von 1991 bis 1993 beschäftigen die Stadt auch gut 20 Jahre danach. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt, das die Gepflogenheit der Stadt für rechtswidrig erklärt hatte. Die Stadt Blumberg hatte Berufung beantragt.

Die Mannheimer Richter urteilten, dass die Stadt nicht im Nachgang einjährige Kalkulationszeiträume in mehrjährige Zeiträume ändern darf, um Überdeckungen in anderen als den gesetzlich vorgeschrieben Jahren ausgleichen zu können. Am Dienstag soll nun der Blumberger Gemeinderat die Abwassersatzung für die Jahre 1994 bis 1996 ändern. Zugrunde liegt die Kalkulation von Dezember 2016.

Die Änderung der Kalkulation war eine Reaktion der Stadt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Oktober 2016, das den Abwasserbescheid der Stadt Blumberg von 1996 gegen eine Klägerin aufhob.

Laut dem ersten Bescheid hätte die Klägerin, ein damals ortsansässiges Unternehmen, 1996 genau 300 541,28 Mark bezahlen sollen. Dagegen hatte die Firma Widerspruch erhoben, der Wirkung zeigte, aufgrund der Abwassersatzung vom 6. Oktober 2010 mit Einführung der gesplitteten Gebühr sollte die Firma für 1996 noch 86 527,57 Euro bezahlen.

Am 24. April 2013 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg den Gebührenbescheid der Stadt vom Februar 1997 aufgehoben mit der Begründung, die Kalkulation sei fehlerhaft, weil die Überdeckungen von insgesamt mehr als 300 000 Mark aus den Jahren 1991 und 1992 spätestens im Zeitraum 1994 bis 1996 hätten ausgeglichen werden müssen; tatsächlich sei dies erst in den Jahren 2000 bis 2002 erfolgt.

Bürgermeister Markus Keller erklärte auf Anfrage, ob die Stadt der Klägerin den Betrag erstatte, er werde zunächst den Gemeinderat informieren und weitere Schritte beraten.