Mitglieder des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg setzen sich für den Erhalt ihrer Heimat ein. Vorne nebeneinander knieend sind Angelika Sitte und Lucia Bausch zu sehen, die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin. Foto: Schwarzwälder Bote

Windkraft: Verstoßen Flüge gegen Naturschutz? / Staatsanwaltschaft sieht nur Ordnungswidrigkeit

Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg beschreitet den Rechtsweg und hat bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Blumberg (hon). Die organisierten Gegner der geplanten elf Windkraftanlagen auf dem Ettenberg und im Längewald glauben, einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz auf der Spur zu sein.

Hintergrund der Anzeige sind Flugbeobachtungen, die Mitglieder des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg im Juni dieses Jahres im Bereich des Längehauses und über dem Fürstenberg gemacht haben.

Beim Längehaus soll ein Hubschrauber am 6. Juni ab 8.30 Uhr mehrmals ins Wassertal und auch über die Länge geflogen sein, teilweise "ganz in Bodennähe", wie die beiden Hondingerinnen Angelika Sitte und Lucia Bausch in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand in ihrer Anzeige an die Justizbehörde formuliert haben. Der Hubschrauber sei so tief geflogen, dass eine Katze das Weite gesucht und sich versteckt habe. Der Lärm sei extrem und ohrenbetäubend gewesen, und ein Beobachter habe die ganze Situation als beängstigend und beunruhigend empfunden. Die Hubschrauberflüge hätten bis rund 13 Uhr angehalten. Gegen 14 Uhr sei der Hubschrauber nochmals zu hören, aber nicht mehr zu sehen gewesen.

Hubschrauberflüge sind für die Aktivisten verfolgungswürdig

Wenige Tage darauf, am 11. Juni, seien dann zwei Helikopter von Fürstenberg aus beobachtet worden. Einer davon soll in 80 bis 100 Meter Höhe in Richtung Donaueschingen geflogen sein. Und am 14. Juni sei erneut ein kleiner Helikopter aufgefallen, der kurz aber sehr niedrig über fürstlichem Wald flog und dann in Richtung Länge verschwand.

Die Hubschrauberflüge sind für die Anti-Windpark-Aktivisten verfolgungswürdig, weil sie gegen Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verstießen. Laut diesem ist es nämlich verboten, besonders geschützte und bestimmte andere Tierarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Mit den Worten von Luzia Bausch: "Wir haben Angst, dass der Rotmilan und andere Tiere vergrämt werden."

Eine erhebliche Störung liegt laut Gesetz dann vor, "wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert". Länge und Ettenberg sind ein schützenswertes Brutgebiet (sogenanntes Dichtezentrum) des Rotmilan. Der Rotmilan führt laut Auskunft der deutschen Stiftung Umwelthilfe zusammen mit dem weitaus häufigeren Mäusebussard die Liste der an Windenergieanlagen getöteten Vögel an.

Neben der Strafanzeige gegen Unbekannt hat die Windkraft-Opposition auch ein Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft gerichtet. Sie will wissen, wie die Piloten heißen, die an den genannten Tagen das Gebiet des Windparks unter ihre Rotorblätter genommen haben und in wessen Auftrag diese unterwegs gewesen sind. Daneben wollen sie in Erfahrung bringen, weshalb die Flüge überhaupt unternommen worden sind.

Vorgang ist bei Behörde in Konstanz bereits bearbeitet worden

Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigt auf Anfrage, dass die Strafanzeige eingegangen ist. Laut Pressestaatsanwalt Andreas Mathy ist der Vorgang auch schon bearbeitet worden. Und zwar mit dem Ergebnis, dass es sich bei den Hubschrauberflügen wenn überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Das werde dem Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg auch noch schriftlich mitgeteilt. Damit sei auch das Landratsamt und nicht die Staatsanwaltschaft Konstanz in dieser Angelegenheit Ansprechpartner der Windkraftgegner.

In der Auseinandersetzung um die Windparkanlagen in Blumberg (Ettenberg) und Donaueschingen (Längewald) werden sich Investoren und Windkraftgegner noch einige Monate in Geduld üben müssen. Das sagte Manfred Frank, stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, auf Nachfrage dieser Zeitung. Ursprünglich hatte das Gericht geplant, bis Mitte Mai zu einer Entscheidung zu gelangen. Doch das habe sich aufgrund der personellen Ausstattung des Senats, der sich mit den Baaremer Windkrafträdern beschäftigt, nicht halten lassen. Der Personalengpass sei nun beseitigt, ein Urteil werde mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens im November gefällt – weil Green City Energy München, der Investor auf Blumberger Gemarkung, bei einer für ihn positiven Entscheidung dann noch damit beginnen könnte, Bäume zu fällen. Ab Dezember ist das aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Zum Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte am 15. Februar dieses Jahres die Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg für den Windpark Blumberg für rechtswidrig erklärt und am 15. März die immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für die Windparke Länge und Blumberg. Gegen beide Beschlüsse hatten die Behörden und die Betreiber Solarcomplex und Green City Energy München Beschwerde beim VGH eingelegt.