Für den Bau von Fastnachtswagen, wie diesen hier der Burgpfeifer, gelten strenge Vorschriften. Foto: Stiller Foto: Schwarzwälder-Bote

Narrengesellschaft über Bestimmungen

Blumberg. Ende November fand beim Landratsamt in Villingen eine Informationsveranstaltung für Fastnachtszünfte statt, die Umzüge veranstalten oder mit einem Umzugswagen an einem Umzug teilnehmen. Dabei waren auch die Umzugsverantwortlichen der Narrengesellschaft Blumberg, Christian Hartmann und sein Stellvertreter Markus Greitmann.

Im Rahmen einer Aktivenversammlung berichtete Greitmann über die neuesten Vorschriften. Diese wurden zusammengefasst und sind auf der Internetseite der Narrengesellschaft unter www.narrengesellschaft-blumberg.de in den nächsten Tagen nachzulesen.

Da die Narrengesellschaft die volle Haftung für den Fastnachtssonntag- sowie Fastnachtsdienstagumzug hat, werden bereits jetzt alle Umzugsteilnehmer darauf hingewiesen, dass nicht vorschriftmäßige Umzugsgespanne nicht zum Umzug zugelassen werden. Wagen,, die am Umzug teilnehmen wollen, müssen 45 Minuten vor Beginn vor Ort sein und bis 31. Januar bei Christian Hartmann angemeldet werden, der am Umzugstag die Abnahme durchführt. Welche Unterlagen mitgeführt und vorgelegt werden müssen, ist ebenfalls auf der Internetseite dargestellt.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bis zu sechs Stundenkilometer schnelle Fahrzeuge nach Rücksprache mit dem TÜV keine Betriebserlaubnis erhalten und somit grundsätzlich von beiden Umzügen ausgeschlossen sind. Handgezogene Wagen sind von den Vorschriften ausgenommen.