Foto: Archiv

Landratsamt untersagt die Nikolausfahrten wegen Artenschutz. Mopsfledermäuse haben in den Tunneln ihre Winterquartiere.    

Blumberg/Villingen-Schwenningen - Am Freitagnachmittag hat das Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis bekannt gegeben, dass der Betrieb der Sauschwänzlebahn bis auf Weiteres völlig unterbrochen wird.

Nachfolgend die Stellungsnahme des Landratsamts:

"Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat am Donnerstag, 5. Dezember, den bereits in einer breiten Öffentlichkeit diskutierten Winterbetrieb der Sauschwänzlebahn zwischen Blumberg und Weizen formell untersagt.

Dies bedeutet, dass bis die geplanten Nikolausfahrten an den Wochenenden des zweiten und dritten Advents sowie eventuelle weitere Fahrten zur technischen Streckenunterhaltung bis Ende März 2014 nicht durchgeführt werden dürfen.

Die Gründe hierfür liegen für das Landratsamt im Artenschutz. Der für den Naturschutz zuständige Erste Landesbeamte Joachim Gwinner erläutert: „Die im Jahr 2013 erstmals geplanten Nikolausfahrten, aber auch betriebstechnisch notwendige Fahrten, verstoßen im Hinblick auf eines der bedeutendsten Winterquartiere für Fledermäuse in den sechs Tunneln der Museumsbahn gleich gegen sechs zentrale Verbotsvorschriften des Bundes-naturschutzgesetzes. Dieses Gesetz sowie europäische Richtlinien schützen besonders gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten, zu denen die vielfach zitierte Mopsfledermaus und weitere Fledermausarten gehören. Drei spezielle Artenschutzvorschriften im Bundesnaturschutzgesetz, zwei Verbote nach der FFH-Richtlinie und ein Verstoß gegen die Regelungen zum Naturschutzgebiet Wutachflühen ließen uns schlicht keine andere Wahl, als den Winterbetrieb zu untersagen“, so Gwinner. „Wir haben das nicht leichtfertig getan, sondern unter sorgfältiger Abwägung aller Aspekte, insbesondere auch dem verständlichen Wunsch der Museumsbahn, den bislang nur von April bis Oktober aktiven Publikumsverkehr aus wirtschaftlichen Gründen auch in die Wintermonate auszudehnen. Allerdings war dieser Wunsch zur Ausdehnung in die Winterzeit für alle vollkommen neu in der über 36-jährigen Betriebszeit der Museumsbahn und war schlicht der Anlass für die ausgesprochene Untersagung.“

Neue Situationen und Wünsche erfordern insoweit auch eine neue rechtliche Beurteilung. Dass diese Beurteilung jetzt für den geplanten Winterbetrieb anders ausfällt als für den bekannten Sommerbetrieb, bedauert Gwinner, sieht jedoch keine andere Möglichkeit, zumal Alternativen für einen mit dem Schutz der Fledermäuse zu vereinbarenden Eisenbahnbetrieb in der Zeit von November bis März auch nicht angeboten wurden. „Ich gehe davon aus, dass unsere Entscheidung auch vor Gericht standhält“, sagt Gwinner.

Im Hinblick auf die zum Teil in der Öffentlichkeit geführte Diskussion zum Für und Wider des Artenschutzes kontra Fahrbetrieb der Museumsbahn ist Gwinner aber noch eines wichtig klarzustellen: „Durch unsere Entscheidung wird der Betrieb der Museumsbahn im Sommer, das heißt von April bis Oktober eines Jahres, in keinster Weise tangiert. Dieser Betrieb kann nach wie vor wie bisher laufen. Nur der Ausweitung in der Winterzeit steht momentan ganz klar der Artenschutz entgegen. Vielleicht gelingt es uns in den nächsten Monaten, mit fachkundiger Hilfe Lösungsmöglichkeiten für diesen Konflikt zu finden. Auch wenn die bislang dazu bekannten naturschutzfachlichen Erkenntnisse nicht sehr hoffnungsvoll stimmen, versuchen sollten wir es trotzdem“, so Gwinner abschließend."