Die Duldung des Asylbewerbers aus Blumberg-Hondingen wurde zum vierten Mal um

Die Duldung des Asylbewerbers aus Blumberg-Hondingen wurde zum vierten Mal um einen Monat bis 10. März verlängert.

Blumberg (blu). Grund sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, teilte das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe auf Anfrage mit. Beim Verwaltungsgericht Freiburg hieß es, das Asylverfahren über Jaiteh sei im Herbst 2019 eingestellt worden, weil er keine ladefähige Adresse mehr gehabt hatte. Tatsächlich hatte Buba, als er zum 1. März 2019 von Engstingen im Kreis Reutlingen nach Hondingen zog, vergessen, dem Gericht seine neue Adresse mitzuteilen. Wann darüber entschieden wird, steht nach Aussage von Pressesprecher Klaus Döll nicht fest. "Das ist im Moment kein Eilverfahren", so Döll.