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Gericht verurteilt Drogenhändler auf Bewährung / In Handschellen vorgeführt

Rasend schnell hat sich die Strafakte eines 32-jährigen Mannes aus Blumberg gefüllt, der innerhalb kurzer Zeit drei schwerwiegende Straftaten beging und sich dafür jetzt vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verantworten musste. Und am Ende noch mal mit einem blauen Auge davon kam.

Blumberg (spr). Einbruch, gefährliche und fahrlässige Körperverletzung und Drogenhandel lauteten die Anklagepunkte. Jeder für sich kein Bagatelldelikt. Dass der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, da er direkt aus der Haftanstalt kam, wo er die vergangenen acht Wochen einsaß, hatte allerdings mit seinen Delikten im Grunde nichts zu tun. Vielmehr habe er einen bereits für September anberaumten Gerichtstermin platzen lassen.

Daraufhin habe das Gericht Haftbefehl erlassen, damit er beim erneuten Verhandlungstermin garantiert anwesend ist. "Das ist ein Vorgeschmack auf das, was sie erwartet, wenn sie so weitermachen", sagte Richter Christian Bäumler zum Angeklagten.

Die Serie begann im September 2018. Damals schlug der Mann in der Nacht mit einem Pflasterstein die Scheibe einer Gaststätte in Blumberg ein. Die Anklage lautete auf versuchten schweren Diebstahl. Im Dezember wurde der Mann mit 85 Gramm Marihuana erwischt.

Der 32-jährige Angeklagte sagt, dass er betrunken war

Im März dieses Jahres verletzte er schließlich zwei Männer schwer, als er einen Bierkrug nach einer Person warf und dabei versehentlich einen anderen Mann traf, der dabei schwer im Gesicht verletzt wurde. Der andere Mann wurde durch umherfliegende Glassplitter ebenfalls verletzt. Die Staatsanwaltschaft sah dies als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Auf die Frage des Richters, weshalb er in so kurzer Zeit so viele Dummheiten gemacht habe, gab der Angeklagte an, bei allen drei Taten stark alkoholisiert gewesen zu sein. Beim Steinwurf in das Gaststättenfenster habe er erst spät realisiert, was er da angerichtet habe.

Und weshalb es zu dem Vorfall mit dem geworfenen Bierkrug in der Kneipe gekommen sei, könne er nicht mehr sagen. Er habe inzwischen versucht, sich bei den beiden Betroffenen, beides Bekannte von ihm, zu entschuldigen, und zeige sich bereit, für den entstandenen Schaden an der Fensterscheibe sowie für eine Entschädigung der beiden Verletzten aufzukommen.

Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss er Schadenersatz für die beiden Verletzten und die kaputte Scheibe leisten.

Als Motivationsschub für den Fall, dass der derzeit arbeitssuchende Mann nicht innerhalb kürzester Zeit Arbeit finde, um die Zahlungen leisten zu können, werden ihm 200 Arbeitsstunden aufgebrummt. Richter Bäumler ließ anklingen, wo solche Dienste abgeleistet werden könnten. "Beim Hausmeister an der Polizeihochschule. Da gibt es viele Polizisten, die sich alle ihr Gesicht merken."