Mit 350 Zuhörern war die Informationsveranstaltung zum deutsch-schweizer Staatsvertrag in der Blumberger Stadthalle stark besucht. Foto: Limberger-Andris

Nur ein neu verhandelter Staatsvertrag zu Zürich-Kloten fände bei vielen eine Akzeptanz.

Blumberg - Und letztlich kochte die Bürgerseele doch noch hoch. Buh-Rufe erntete die Berliner Politik bei der Blumberger Veranstaltung zur Flugverkehrsbelastung durch Zürich-Kloten für ihr "Verhandlungsgeschick" mit der Schweiz.

Obwohl die Ratifizierung des deutsch-schweizer Staatsvertrags ausgesetzt ist, Nachverhandlungen und Zusatzprotokolle in Aussicht gestellt wurden, war die Botschaft von Edwin Fluck, Sprecher der Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung durch Zürich-Kloten (BI), mehr als deutlich: Der Südwesten müsse auf der Hut sein, weiter Druck machen für einen völlig neu verhandelten Vertrag. Glockengeläut brandete im Auditorium denn auch auf, als Edwin Fluck versicherte, die BI wolle weiter alle legalen Mittel einsetzen, um ein für den Südwesten akzeptables Ergebnis zu erzielen. Buh-Rufe gab es unter den 350 Zuhörern von der Baar, vom Hochrhein und aus dem Bodenseegebiet für das "Verhandlungsgeschick" bundesdeutscher Politik. Unverständnis gab es selbst für die Äußerung von Landrat Sven Hinterseh, er sehe nicht, wie Deckungsgleichheit in der Meinung mit dem Bundesverkehrsministerium erzielt werden könnte, weil das Ministerium und die BIs inhaltlich weit auseinander lägen. So dürfe man nicht in Verhandlungen gehen, schimpften etliche. Unzufriedene Zwischenrufe gab es für den Dank des Landrats an Peter Ramsauer, dass er das Bundestagsverfahren angehalten habe.

Völkerrechtlich gehörten Flugverkehrsbelastungen zu dem Flughafen, der sie erzeuge, wetterte ein Zuhörer. Mittlerweile ernte er durch die Verschmutzung aus der Luft schwarze Äpfel. Plumpe Übervorteilung durch die Schweiz bilde kein Fundament für eine Freundschaft, merkte ein anderer an. Stadtrat Hermann Zorbach (SPD) sah gar die Gefahr wachsen, dass sich Deutschland mit Nachverhandlungen zu Fußnoten lächerlich mache. Hermann Isele aus Lauchringen hegte das Gefühl der Ohnmacht, bewerte er die Entwicklung der vergangenen Jahre. Er erkenne ein sterbendes Vertrauen der Menschen in die Politik.

Seite 2: Verträge weichen voneinander ab

Flugverkehrsbelastung durch Zürich-Kloten.

Der Streit um die Flugverkehrsbelastung schwelt seit Jahren. Zwar war der Staatsvertrag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und seiner Schweizer Kollegin Doris Leuthard Anfang September unterzeichnet worden, die Ratifizierung im Bundesrat wurde nun jedoch ausgesetzt. Es soll nachverhandelt werden.

Wichtige Punkte des bislang vorgesehenen Staatsvertrags:

- langfristig mögliche Nordanflüge über Deutschland: 105 000 bis 110 000

- gekröpfter Nordanflug möglich

- 75,5 Stunden Nordanflug je Woche

- Sperrzeiten montags bis freitags: 18 bis 6.30 Uhr. Sperrzeiten wochenends: 18 bis 9 Uhr

- Warteraum RILAX: bleibt

- Mindestflughöhe für Anflüge über Deutschland: 2400 Meter über NN

- Übergangsfrist: rund sieben Jahre

- kündbar: unkündbar bis 2030

- Wichtige Punkte des Vertrags 2001 (von der Schweiz gekündigt):

- langfristig mögliche Nordanflüge über Deutschland: 100 000

- gekröpfter Nordanflug nicht möglich

- etwa 70 Stunden Nordanflug je Woche

- Sperrzeiten montags bis freitags: 22 bis 6 Uhr. Sperrzeiten wochenends: 20 bis 9 Uhr

- Warteraum RILAX: bleibt

- Mindestflughöhe für Anflüge über Deutschland: etwa 3000 Meter über NN

- Übergangsfrist: 41 Monate

- kündbar: ein Jahr

- Die wichtigsten Punkte der "Stuttgarter Erklärung":

- langfristig mögliche Nordanflüge über Deutschland: nur zwingend erforderliche Anflüge, maximal 80 000

- gekröpfter Nordanflug nicht möglich

- maximal etwa 56 Stunden Nordanflug je Woche

- Sperrzeiten montags bis freitags: unbekannt, mindestens 21 bis 7 Uhr

- Sperrzeiten wochenends: unbekannt, mindestens 20 bis 9 Uhr

- Warteraum RILAX: Verschiebung

- Mindestflughöhe für Anflüge über Deutschland: etwa 3600 Meter über NN

- Übergangsfrist: jederzeit abänderbar

- abänderbar: jederzeit

- Aktuelle betriebliche Regelung (Durchführungsverordnung)

- langfristig mögliche Nordanflüge über Deutschland: 122 000 bis 128 000

- gekröpfter Nordanflug nicht möglich

- 92 Stunden Nordanflug je Woche

- Sperrzeiten montags bis freitags: 21 bis 7 Uhr, Sperrzeiten wochenends: 20 bis 9 Uhr

- Warteraum RILAX: bleibt

- Mindestflughöhe für Anflüge über Deutschland: etwa 3600 Meter über NN

- Übergangsfrist: jederzeit abänderbar

- abänderbar: jederzeit