Im Streit um die Rohdung auf dem Ettenberg hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass nicht gerodet werden darf. Ob die Investoren Beschwerde einlegen, ist bislang nicht entschieden Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Windpark: Prüfung der Beschwerde offen

Blumberg (blu). Ob gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg Beschwerde eingelegt wird, steht noch nicht fest.

Für den Windpark Blumberg kann auf dem bewaldeten Ettenberg vorerst nur noch bis Ende Februar gerodet werden.

Von März bis Ende September ist dies verboten. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Rodung untersagt, mit der Begründung, die Waldumwandlungsgenehmigung (Rodungsgenehmigung) des Regierungspräsidiums Freiburg sei fehlerhaft, weil dafür das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig sei, und zwar im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens (BImSch-Verfahren).

Ob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt wird, stand bis gestern noch nicht fest. Beim Regierungspräsidium Freiburg hieß es auf Nachfrage, die Prüfung der Behörde dauere immer noch an. Vom Betreiber Green City Energy gab es noch keine Information, wie das Unternehmen verfahren will.

Interessant ist die Argumentation des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die BImSch-Genehmigung, gegen die Naturschutzinitiative ebenfalls Klage eingelegt hat. Folgt man der Auffassung des Gerichts, hätte das Landratsamt im Rahmen des BImSch-Verfahrens beide Genehmigungen erlassen müssen: die BImSch-Genehmigung und die Rodungsgenehmigung. Danach wäre dann auch die BImSch-Genehmigung fehlerhaft.