Windpark: Der CDU-Abgeordnete appelliert an das Landratsamt: Eil-Entscheidung des Gerichts akzeptieren!

Blumberg. Der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, der die CDU im Petitionsausschuss vertritt, spricht sich dafür aus, die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach die Genehmigung des Windparks Länge rechtswidrig sei, zu akzeptieren.

Er reagiert damit auf Meldungen, der Schwarzwald-Baar-Kreis erwäge in diesem Eilverfahren, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg einzulegen.

Karl Zimmermann hierzu: "Die Entscheidung im vorläufigen Verfahren ist nun gefallen. Im Interesse der Bürgerschaft sollte das Landratsamt dies akzeptieren und in aller Ruhe die Hauptsachentscheidung des Gerichts abwarten. Das Gericht wird mit aller Sorgfalt prüfen und unabhängig entscheiden."

Zimmermann verwies in seiner Erklärung vom Donnerstag darauf, dass bereits mit der Rodung begonnen wurde, obwohl noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. "Ich finde, bei einem solch sensiblen Thema darf der Staat nicht den Eindruck erwecken, er schaffe voreilig Tatsachen, bevor die Entscheidung von unabhängigen Gerichten geprüft wurde." Auch hinsichtlich der Entscheidung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugunsten von Fahrverboten habe man von staatlicher Seite auf eine Berufung verzichtet.

Karl Zimmermann, der den Sachverhalt aus dem Petitionsausschuss kennt, äußerte hierzu: "Die Fälle sind durchaus vergleichbar. In Stuttgart hat man mit dem Argument Wahrung des Rechtsfriedens und aus Gründen der Beschleunigung auf eine Rechtmittelinstanz verzichtet. Aus meiner Sicht kann man nicht sagen, in Stuttgart verzichten wir auf Rechtsmittel und in Blumberg nicht. Die Blumberger Bürgerschaft darf erwarten, dass man sie in vergleichbaren Fällen gleichbehandelt wie die Stuttgarter."