Umstritten: Windkraftanlagen Foto: dpa

Gericht entscheidet über Rodung auf dem Ettenberg. Bei positivem Signal startet Baumfällung am Freitag.

Blumberg - Nach neuesten Informationen vom Mittwoch geht das Verwaltungsgericht Freiburg davon aus, dass mit der Rodung der Waldflächen am Ettenberg diese Woche nicht mehr begonnen wird. Das sagte Klaus Döll, Pressesprecher des Gerichts, auf Anfrage.

Man stehe in Kontakt mit der Firma und dem Rechtsanwalt des Investors Green City und habe abgesprochen, dass diese bis Freitag, 10 Uhr, die Entscheidung des Gerichts abwarten werden. Die Münchner Green City will auf dem Ettenberg vier Windkraftanlagen erstellen.

Blumbergs Bürgermeister Markus Keller hatte auf Anfrage bereits erklärt, er werde bis einschließlich Donnerstag auf die Entscheidung warten. Sofern das Gericht nicht anders entscheide, würde am Freitag mit den Rodungen beginnen.

Die Frist für die Rodung endet Ende Februar. Bis dahin müssen die Bäume gefällt sein. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg am Montag dieser Woche den Sofortvollzug angeordnet hat, klagt die Naturschutzintiative dagegen in einem Eilverfahren vor Gericht.

Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für den Windpark Blumberg und für den Windpark Länge, wo die Firma Solarcomplex aus Singen sieben Windkraftanlagen bauen will, läuft vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Verbandsklage der Naturschutzinitiative.

Unterdessen hat sich Lars Patrick Berg, Landtagsabgeordneter (AfD) im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet.

Darin kritisiert Berg vehement den vom Regierungspräsidium Freiburg zur "Errichtung einer Windindustriezone", wie Berg es nennt, kurzfristig genehmigten Sofortvollzug zur großflächigen Rodung eines ökologisch wertvollen Waldbestands an landschaftssensibler und raumbedeutsamer Stelle auf dem Ettenberg.

Das vom Regierungspräsidium Freiburg angeführte "öffentliche Interesse" als Argument für den Sofortvollzug der Rodung sei beim besten Willen nicht erkennbar, erklärt Berg, denn bei hohem Windaufkommen werde das oft am Strombedarf vorbei erzeugte und durch den Bau von vier weiteren Windkraftanlagen noch verstärkte Überangebot an Windstrom oft kostenlos und meist sogar noch unter Zahlung von Zuschüssen regelrecht "verscherbelt", während bei Windmangel der Bau weiterer Windindustrieanlagen nur dazu führe, dass neben den schon "still" stehenden Altanlagen auch die neu errichteten Windkraftanlagen – auch auf dem Ettenberg – keinen Windstrom erzeugten.

Im Übrigen dürfe ein behauptetes "wirtschaftliche Interesse" des Vorhabensträgers nicht zur "übers Knie" gebrochenen Rodung und damit zur Schaffung vollendeter Tatsachen führen.

Um die äußerst fragwürdigen Hintergründe einer vor allem auf Druck der Windkraft-Lobby bei den Genehmigungsbehörden durchgepeitschten Entscheidung aufzuklären, werde er in Kürze im Landtag eine Anfrage an die Landesregierung einbringen.