Bis Sonntagabend stand an dieser Stelle bei Althengstett noch ein Blitzer. Dem Unfallfahrer drohen nun schwere Konsequenzen. Foto: Thomas Fritsch

Nachdem ein Autofahrer am Sonntag mit einem Blitzer in Althengstett zusammengestoßen war, flüchtete er. Dem Verursacher drohen nun schwere Konsequenzen.

Nur eine kurze Unaufmerksamkeit, schon ist es geschehen: Beim Ausparken kollidiert das eigene Auto auf dem Supermarktparkplatz mit einem anderen abgestellten Fahrzeug. Im Grunde kann das jedem passieren.

 

Wer den Besitzer des anderen Wagens nicht findet, ist da schnell versucht, einfach einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer unterm Scheibenwischer zu hinterlassen.

Mit jenem Fall, bei dem am Sonntagabend ein Mercedesfahrer in Althengstett gegen einen Blitzer fuhr und flüchtete, scheint das auf den ersten Blick nur wenig gemeinsam zu haben – oder? Falsch: Beides gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Fahrerflucht nennt das der Volksmund.

Und auch ein Zettel unterm Scheibenwischer ändert daran im Grunde nichts, berichtet der ADAC auf seiner Internetseite. Denn wer einen Schaden verursacht hat, ist per Gesetz dazu verpflichtet, „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ auf den Fahrer des anderen Fahrzeugs zu warten, heißt es in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches.

Nur noch der „Fuß“ des Blitzers ist stehen geblieben. Foto: Thomas Fritsch

Alternativ muss der Unfallverursacher sich schnellstmöglich bei der Polizei melden. Tut er beides nicht, entfernt er sich unerlaubt vom Unfallort – und begeht damit eine Straftat. Das gilt im Übrigen auch für Fahrradfahrer und Fußgänger.

Dabei drohen, je nach Schaden, nicht nur bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Sondern zudem „mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten“, führt der ADAC aus.

Versicherung holt sich bei Unfallflucht Geld zurück

Nicht zuletzt kann es zusätzlich noch richtig teuer werden. Denn die Kfz-Haftpflicht kommt zwar für den Schaden des anderen Beteiligten auf – allerdings können Versicherungen ihre Kunden in solchen Fällen in Regress nehmen, also Geld zurückfordern.

Und das bis zu einer Höhe von 5000 Euro oder sogar bis zu 10 000 Euro, sollte zusätzlich Alkohol im Spiel gewesen sein, berichtet der ADAC. Hinzu kommt der eigene Schaden. Für den müssen Unfallflüchtige meist komplett selbst aufkommen.