Die Kolpingsfamilie Sulgen wird dieses Jahr 100 Jahre alt. Während des Nationalsozialismus geriet sie in Bedrängnis und wurde schließlich als Organisation verboten.
Breits 1930 hatte der Verein circa 80 Mitglieder, eine Gesangsabteilung und mehrere sportliche Betätigungen. Großen Wert wurde damals allgemein auf eine eigene Fahne gelegt. Für deren Finanzierung wurden große Anstrengungen gemacht, so dass sie 1931 für 1500 Reichsmark gekauft und mit einem großen Fest geweiht werden konnte.
Eine kulturelle Bereicherung für Sulgen waren von Anfang an die jährlichen Theateraufführungen im Herbst, von Pfarrer Schmid einstudiert, die zugleich der Entdeckung und Förderung von Talenten dienten.
Schon 1933 begann die Verfolgung durch die Nazis. Meist offen wurde immer brutaler versucht, die Jugend vom Verein fernzuhalten. 1937 kam das Verbot der Doppelmitgliedschaft mit der Deutschen Arbeitsfront, deren Mitgliedschaft für einen Arbeitsplatz erforderlich war.
Anton Haas, der 1950 eine Chronik erstellte schrieb dazu: „Diese Verfügung hat uns zahlenmäßig geschwächt, aber umso inniger wurden wir verbunden. Wir haben dann unsere Arbeit verlegt weg von der Öffentlichkeit hinein ins stille Kämmerlein. Mancher unnütze Ballast wurde abgeworfen. Wir haben uns wieder auf uns selbst und auf das Wesentliche besonnen und uns mehr mit dem Gedankengut Adolf Kolpings vertraut gemacht“.
Ohne interne Anerkennung wurde 1938 der Verein von der Polizei willkürlich aufgelöst. Das ganze Vereinseigentum wurde beschlagnahmt. Gerettet wurde das K-Banner, das Hermann Fix auf dem Dachboden der Kirche versteckt hatte.
Pfarrer Schmid wurde wegen seinen mutigen Worten verhaftet und verurteilt. Bei verschiedenen Mitgliedern wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen.
Einzelne Ereignisse aus der Verfolgungszeit
Ab 21. Juli 1935 wurden kirchliche Veranstaltungen außerhalb der Kirche verboten. Diese Bestimmung führte in fast skurriler Weise zur Beschlagnahme von zwei Vereinsfahnen. Bisher war es Brauch, dass nach der standesamtlichen Trauung der Hochzeitszug vom Rathaus zur Kirche führte, wenn Vereinsmitglieder getraut wurden, begleitet mit Fahnenabordnungen.
So war es auch bei der Hochzeit von Anna Haas und Adolf Kern am 11. November 1935, die je Mitglied waren. Die Nazis lauerten schon auf einen Verstoß und beschlagnahmten beide wertvollen Fahnen. Die Fahnenträger wurden angeklagt. Drei noch Jugendliche wurden bei der Gerichtsverhandlung verwarnt, die anderen drei und der Pfarrer je zu 150 Reichsmark verurteilt.