Die Blauzungenkrankheit wurde nun auch in schafhaltenden Betrieben im Kreis Freudenstadt nachgewiesen. Die Infektion kann tödlich verlaufen. Eine Impfung gegen die Viruserkrankung wird vom Veterinär- und Verbraucherschutzamt dringend empfohlen.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) breitet sich weiter aus. Inzwischen wurde das Virus auch bei Schafen in drei Betrieben im Landkreis Freudenstadt nachgewiesen. Das teilt das Veterinär- und Verbraucherschutzamt in einer Pressemitteilung mit.
Erste Fälle der Infektion mit der neuen Virusvariante der Blauzungenkrankheit (BTV-3) hatte es im vergangenen Oktober in den Niederlanden gegeben. Im Sommer 2024 breitete sich das Virus über Nordrhein-Westfalen nach Süden aus. Vorletzte Woche wurde in einer Schäferei im Rems-Murr-Kreis der erste Fall in Baden-Württemberg bestätigt. Bereits wenige Tage später meldeten auch Rottweil, der Ortenaukreis und Calw Verdachtsfälle.
Jetzt ist auch der Kreis Freudenstadt betroffen. Am Dienstag wurden in drei Schafhaltungen bei Tieren, die mit den typischen Symptomen erkrankt waren, der Virustyp BTV-3 bestätigt, heißt es in der Mitteilung. In den betroffenen Betrieben verendeten einzelne Schafe an der Tierseuche.
Schafe, Rinder und Ziegen können betroffen sein
Betroffen von der Blauzungenkrankheit sind vor allem Schafe, aber auch Rinder und Ziegen. Die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) ist durch Ödeme beziehungsweise Schwellungen im Gesicht, Entzündungen der Nasen- und Maulschleimhaut beziehungsweise des Flotzmauls und des Euters mit Rötungen, Erosionen, Geschwüren, Krustenbildung, Nasenausfluss und starkem Speichelfluss sowie Lahmheit gekennzeichnet. Erkrankte Tiere fallen zudem durch Abgeschlagenheit, Inappetenz und Fieber auf. Besonders bei Schafen kann die Infektion tödlich verlaufen. Ziegen zeigen hingegen oft nur milde Symptome.
Für die Übertragung des Virus sind Gnitzen, wenige Millimeter große Stechmücken der Gattung Culicoides, verantwortlich. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier ist nicht möglich. Auch Kamelartige und Wildwiederkäuer wie Rehe oder Rotwild können mit dem Virus infiziert werden. Eine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere ist dagegen nicht möglich.
Ganz Deutschland zur Restriktionszone erklärt
Für Landwirte und andere Halter von Wiederkäuern bringt der Ausbruch der Tierseuche in Baden-Württemberg neben den zum Teil schwer erkrankten Tieren, die nur symptomatisch behandelt werden können, Einschränkungen beim Tierverkehr mit sich. Inzwischen wurde ganz Deutschland zur Restriktionszone erklärt, was Verbringungen von gesunden Tieren innerhalb des Bundesgebiets möglich macht. Das Verbringen von Tieren in freie Gebiete außerhalb Deutschlands ist nur noch unter strengen Auflagen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit möglich.
Tierhalter können ihre Tiere durch eine Impfung vor der Erkrankung schützen, diese wird dringend empfohlen, heißt es in der Mitteilung. Die freiwillige Impfung wird durch das Land und bei Schafen und Rindern auch durch die Tierseuchenkasse bezuschusst. Bisher erfolgte Impfungen gegen die Virustypen 4 und 8 schützen nicht gegen den aktuell kursierenden Virustyp 3. Für die Impfung sollten sich die Tierhalter an ihren Hoftierarzt wenden. Insgesamt sind 24 verschiedene Typen des Virus bekannt.
Veterinäramt muss informiert werden
2006 war die aus Afrika stammende Blauzungenkrankheit erstmals in Deutschland ausgebrochen, Baden-Württemberg hatte sie im Herbst 2007 erreicht. Damals hatte sich der Serotyp 8 im ganzen Land ausgebreitet. 2018 hat es erneute Ausbrüche des Serotyp 8 auch in Baden-Württemberg gegeben, während in Frankreich und der Schweiz auch der Serotyp 4 kursierte. Allerdings verliefen die Infektionen während des letzten Ausbruchs mehr oder weniger symptomlos. Seit Juni 2023 galt Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht muss dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bei Seuchenverdacht und Fragen können sich Betroffene unter Telefon 07441/920 42 01 oder per E-Mail an vetamt@kreis-fds.de an das Landratsamt Freudenstadt, Veterinär- und Verbraucherschutzamt wenden.