Christine Amann-Vogt hat auf Facebook mit den Worten „blau-gelbes Kriegsungeziefer“ ukrainische Flüchtlinge diffamiert. Das hat das Lahrer Amtsgericht entschieden.
Gut eine halbe Stunde herrschte banges Warten im Sitzungssaal des Lahrer Amtsgerichts. Richter Tim Richter hatte sich zur Beratung zurückgezogen. Die Zuschauer, darunter Familie der Angeklagten Christine Amann-Vogt und Freunde wie ihr Ex-Fraktionskollege Benjamin Rösch, vertrieben sich die Zeit, unterhielten sich, vertraten sich die Beine. Um 15.30 Uhr trat Richter schließlich in den Saal und verkündete: „Die Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt.“
Wie kam dieses Urteil zustande? Christine Amann-Vogt, damals noch für die AfD im Gemeinderat, hatte am 20. Januar 2025 einen Facebook-Post veröffentlicht, der hohe Wellen schlug. Sie nannte Deutschland damals einen „absaufenden schwarz/rot/goldenen Kahn“ – und schrieb im weiteren Verlauf von „blau/gelbem Kriegsungeziefer“, das daran nage. Genau um letztere Zeile ging es am Montagmittag en detail. Staatsanwalt Dominik Nassall verlas die Anklageschrift, wonach Amann-Vogt bewusst die Menschenwürde ukrainischer Flüchtlinge angegriffen, diese Gruppe Menschen „böswillig verächtlich gemacht“ und damit „den öffentlichen Frieden gestört“ habe. Der Vorwurf lautete daher auf Volksverhetzung.
Das Amtsgericht hatte Amann-Vogt bereits im Mai 2025 eine Geldstrafe von 2200 Euro wegen Volksverhetzung auferlegt. Dagegen hatte die damalige Stadträtin protestiert – und damit eine Verhandlung herbeigerufen. Zu dieser kam es erst jetzt, da Amann-Vogt im November 2024 einen Schlaganfall erlitten hatte und im Oktober 2025, als ein Prozess erstmals anberaumt war, diesen absagen musste. Richter erkundigte sich daher zunächst nach dem Gesundheitszustand der Angeklagten. „Durchwachsen“, sagte Amann-Vogt, der man die Nachwirkungen anmerkte. Sie sprach mit schwacher Stimme, wirkte sichtlich angestrengt, dem Geschehen zu folgen. Es gebe Tage, da gehe es ihr gut. Es gebe auch andere Tage, meinte sie.
Angeklagte nahm Bezug auf frühere Hilfe für Flüchtlinge
Zur Sache befragt, bekräftigte die 79-Jährige ihre bisherige Aussagen, sie habe mit der Zeile „blau-gelbes Kriegsungeziefer“ nicht ukrainische Flüchtlinge gemeint. „Beim Leben meiner Mutter würde ich nichts gegen Flüchtlinge sagen“, hob sie hervor. Ihre eigene Mutter sei einst nach Dänemark geflüchtet. Als 2015 Menschen aus Syrien nach Lahr kamen, erzählte sie, habe sie diese in Empfang genommen, fünf Familien betreut, in die Stadt und zum Arzt gefahren. „Dafür habe ich nicht einmal einen Dank bekommen“, beklagte sie sich. Dem Richter präsentierte Amann-Vogt einen Ausweis, dass sie als Fluchthelferin eingetragen war. „Die Kinder umarmen mich heute noch, wenn sie mich sehen.“ Auch zu ukrainischen Flüchtlingen hege sie Bekanntschaften.
Der Facebook-Beitrag, der an diesem Tag wiederholt zitiert wurde, habe entsprechend nicht Flüchtlingen gegolten, auch wenn sie bedauere, das nicht deutlicher geschrieben zu haben, so Amann-Vogt weiter. Zum Ausdruck „Ungeziefer“ habe sie ein Artikel in einer Schweizer Zeitung inspiriert. Verteidiger Christoph Badesow erinnerte zudem an die politische Lage zum Jahreswechsel 2024/25, als der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj bei einem Deutschland-Besuch um weitere Waffenlieferung bat. Kern der Verteidigung war der Zusatz Amann-Vogts im Beitrag, dass das „Kriegsungeziefer“ das Inventar verscherbele, um weitere Waffen gegen Osten zu richten. „Warum sollten Flüchtlinge in Deutschland Inventar verscherbeln?“, fragte Badesow in seinem Plädoyer. Er forderte den Freispruch.
Richter folgt der Argumentation des Staatsanwalts
Nassall argumentierte anders: Er verwies auf die AfD-Mitgliedschaft der Angeklagten, eine Partei, die sich „ausländerfeindlich, pro-russisch“ verhalte. Außerdem habe Amann-Vogt „nie so ganz genau sagen können“, wen sie denn stattdessen meinte. In Medienberichten nannte sie die Regierung, im Polizeiverhör Vitali Klitschko, am Montag vor Ort eine ukrainische Militär-Organisation. So sprach Nassall von „erheblicher Diffamierung“, was Amann-Vogt mit Kopfschütteln bedachte.
Richter Tim Richter folgte am Ende dem Staatsanwalt. Er sei zu dem Schluss gekommen, sagte er in seiner Begründung, dass eben doch Flüchtlinge gemeint gewesen seien. Die Regierung etwa habe sie an andere Stelle implizit erwähnt, als sie schrieb, dass der Kapitän von Bord gegangen sei.
Die Aussagen seien „nicht nur einfach beleidigend“, so Richter. Menschen gleichzusetzen mit „Schädlingen, die Krankheiten übertragen“ setzte die Menschenwürde herab. „Es gibt oft eine Diskrepanz zwischen dem, was Leute im direkten Umgang sagen und dem, was sie im Internet schreiben“, nahm der Richter Bezug auf Amann-Vogts Engagement. „Eins steht fest: Jetzt mache ich nie wieder etwas“, rief die soeben Verurteilte, die auch die Kosten des Verfahrens tragen muss, empört in Richtung Richterbank.
Rechtsmittel?
Wie der Richter Amann-Vogt erläuterte, hat sie nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Wird sie das tun? Ihr Verteidiger wollte sich am Montag auf Anfrage unserer Redaktion nicht dazu äußern.