Der Bauunternehmer drohte, das Haus seines Kunden abzureißen. (Symbolbild) Foto: knelson20 - stock.adobe.com

Ein Bauunternehmer in finanziellen Nöten hat einem seiner Kunden gedroht, das gerade erst gebaute Haus wieder abzureißen. Nun musste sich der Mann vor Gericht verantworten.

„Das Haus wird abgerissen, in einer Nacht-und-Nebelaktion.“ Diese Drohung hinterließ ein Bauunternehmer aus dem Kreis Freudenstadt auf dem Anrufbeantworter seines Baiersbronner Kunden.

 

Bei einem weiteren Anruf polterte er: „Wenn dabei etwas kaputt geht“ – gemeint waren wohl Einrichtungsgegenstände – „interessiert es nicht. Dann können deine Kinder sehen, was du für ein Seggl bist.“ Zudem äußerte er mehrmals persönliche Beleidigungen.

Der Grund für den Wutanfall des Bauunternehmers: Der Kunde hatte sich geweigert, den Unternehmer für seine Arbeit zu bezahlen.

Wie ein Ultimatum

Und so klang dann auch einer der Anrufe des Bauunternehmers – wieder auf den Anrufbeantworter des Kunden gesprochen – wie ein Ultimatum: „Ich will mein Geld, oder ich reiße es ab.“ Auch kündigte er an, zu der Abrissaktion das Fernsehen dazu zu holen.

Der Fall hat sich bereits im Jahr 2024 zugetragen. Zu dem angedrohten Abriss kam es damals nicht. Der Bauunternehmer musste sich nun dennoch vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Ihm wurde unter anderem Insolvenzverschleppung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

Anzeige schon vor dem Prozess zurückgezogen

Allerdings hatten der Unternehmer und sein Kunde zuvor schon das Kriegsbeil begraben. Sein Anwalt erklärte vor Gericht, dass sein Mandant sich bei dem Kunden entschuldigt habe. Dieser habe die Entschuldigung angenommen und die Anzeige zurückgenommen.

Auch ein Geschäftspartner, den der Bauunternehmer ebenfalls wiederholt mit Beleidigungen überzogen hatte, entschied sich vor Gericht, seine Anzeige zurückzuziehen. Zuvor hatte sich der Angeklagte bei ihm entschuldigt.

Insolvenz noch abgewendet

So blieb dann nur noch der Vorwurf der Insolvenzverschleppung und anderer damit verbundener Delikte. Allerdings gab es hier aus Sicht der Staatsanwaltschaft gleich mehrere Punkte,die für den Angeklagten sprachen. „Es ist zu berücksichtigen, dass der Angeklagte um Wiedergutmachung bemüht war und alle Beträge bezahlt hat, die noch ausstanden.“

Denn tatsächlich war es dem Mann gelungen, die Insolvenz seines Unternehmens doch noch abzuwenden und alle ausstehenden Forderungen zu bedienen. Sein Unternehmen retten konnte er dennoch nicht. Es befindet sich derzeit in der Liquidation. Das Gericht verurteilte den Bauunternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.