Für Jagdhunde sind in Bitz Steuern fällig. Foto: ©DoraZett – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Anders als die Nachbargemeinden stellen die Bitzer ihre Jagdhunde nicht steuerfrei

Anders als die Meßstetter und die Winterlinger Kollegen lehnt es der Bitzer Gemeinderat ab, Jagdhundehalter von der Hundesteuer zu befreien. Man will kein Fass aufmachen.

Bitz. Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Pflichtsteuer, aber von dieser Pflicht kann ein Hundehalter unter gewissen Umständen befreit werden. Etwa, wenn er seinen Hund braucht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen oder ein Gewerbe zu betreiben – Schäfer und Rauschgiftfahnder zahlen keine Hundesteuer. Dasselbe gilt für Personen, die blind, taub oder anderweitig hilfsbedürftig im Sinne des Gesetzes sind und deshalb auf ihren Hund nicht verzichten können. Ferner fällt keine Hundesteuer für geprüfte Rettungshunde und für Wachhunde an, deren Einsatzort mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt.

Und die Jagdhunde? – Der Sprecher der Bitzer Jagdgemeinschaft hat unter Berufung auf ein gleichlautendes Ersuchen der Kreisjägervereinigung beantragt, die Steuerbefreiung auch auf die treuen Gefährten des Waidmanns auszudehnen. Die Begründung: Ausgebildete oder – so die verwaltungsdeutsche Formulierung – "brauchbare" Jagdhunde leisteten auf der "Nachsuche" nach angeschossenen oder aus anderen Gründen verletzten Wildtieren einen nicht unbedeutenden Beitrag zum Tierschutz und minimierten zudem durch ihre Hilfe bei der Jagd die Schäden, die etwa das Schwarzwild anrichte. Das erkennen die Bitzer Gemeinderäte grundsätzlich an, und sie räumen auch ein, dass es durchaus kostspielig ist, einen Jagdhund so lange zu schulen und zu dressieren, bis er im Sinne des Gesetzes "brauchbar" ist. Aber sie machten sich dann doch die Argumentation der Gemeinde zu eigen, dass der Jäger im Regelfall seine eigenen Interessen verfolge, wenn er auf die Pirsch gehe, und der Dienst an der Allgemeinheit die Ausnahme von dieser Regel sei. Wenn man diese Ausnahmen honorieren wolle, dann erscheine es sinnvoller, sie bei der Veranschlagung der Jagdpacht zu berücksichtigen. Von der Steuer aber sollte man die Finger lassen: "Wir öffnen sonst Tür und Tor für weitere Ausnahmen", warnte Bürgermeister Hubert Schiele.

Finanziell wäre die Steuerbefreiung kaum ins Gewicht gefallen – 6,50 Euro pro Monat bei vier oder fünf Hundehaltern sind nicht die Welt. Derzeit sind in Bitz 299 Hunde steuerpflichtig angemeldet; sechs Halter sind von der Hundesteuer befreit.