Bitz (mir). Der Widerspruch der Gemeinde Bitz gegen den Bau von

Bitz (mir). Der Widerspruch der Gemeinde Bitz gegen den Bau von Windkraftanlagen auf Winterlinger Gemarkung ist vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen worden. Bitz hatte seinen Widerspruch mit Bedenken hinsichtlich des Boden-, Trinkwasser-, Immissions-, Natur- und Arten- sowie Landschaftsschutzes begründet. Das Regierungspräsidium befand, dass die Gemeinde Bitz lediglich zum Thema Trinkwasserschutz widerspruchsberechtigt sei. Dieses sei jedoch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ausreichend abgehandelt worden. Der Gemeinderat nahm die Entscheidung in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis und beschloss mit sechs Enthaltungen und einer Gegenstimme von einer Klageerhebung beim Verwaltungsgericht abzusehen.