Das Rathaus ist geschlossen. Foto: Schwarzwälder Bote

Corona: Allgemeinverfügung erlassen

Bitz. Mit Blick auf die weithin dynamische Entwicklung der Coronavirus-Infektionen und zum Schutz der Besucher und auch der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Bitz bleibt das Rathaus seit Dienstag bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für dringende und wichtige Angelegenheiten stehen die Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Das Bürgerbüro und somit die Zentrale des Rathauses sind unter Telefon 07431/80 01-0 erreichbar oder per E-Mail an info@bitz.de. In dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten können Termine vereinbart werden.

Darüber hinaus hat die Gemeinde Bitz eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Schließungen von Einrichtungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Gemeinde vor einer Infektion erlassen. Die darin festgehaltenen Verordnungen sind ergänzende zur Verordnung des Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen das Virus. Untersagt ist künftig die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen ab 50 Teilnehmern.

Öffentliche Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern müssen bei der Gemeindeverwaltung Bitz angezeigt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Blutspendeaktionen und Wochenmärkte. Trauerfeiern sind auf dem Friedhof ausschließlich im Freien im engsten Kreise der Familienangehörigen zulässig; Trauungen werden im Rathaus Bitz vorgenommen mit maximal zehn Personen; anschließende Feierlichkeiten in den Räumen und im Außenbereich des Rathauses sind nicht zulässig.

Diese Allgemeinverfügung tritt am auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft und ist zunächst bis 19. April befristet.