Der alte Heinrich-Cless-Kindergarten wird ausgedient haben, sobald ein Neubau am Festplatz errichtet ist. Der Plan dafür wird nun in einem nichtoffenen Wettbewerb gesucht. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Kindergarten: Gemeinde will begrenzte Anzahl von Architekten zum Planen auffordern / Jury entscheidet

In einem nichtoffenen Planungswettbewerb wird die Gemeinde Bitz ermitteln lassen, wie der neue Heinrich-Cless-Kindergarten aussehen soll – das Erfolgsmodell hatte sich schon beim Bildungszentrum Bitz bewährt.

Bitz. Die Fragen, welche die Bitzer Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung an Thomas Treitz, Referent für Vergabe und Wettbewerb von der Architektenkammer Baden-Württemberg, stellen durften, waren vor einigen Jahren schon einmal gestellt worden. Damals galt es, die bestmögliche Version für ein Bildungszentrum Bitz zu finden. Diesmal ist es der Heinrich-Cless-Kindergarten, und der wird nicht nur saniert, sondern soll am Festplatz neu entstehen. Falls die Mitglieder des Turnvereins Bitz dem Verkauf des dortigen, sanierungsbedürftigen Turnerheims an die Gemeinde zustimmen – das Grundstück gehört ihr bereits.

Treitz beantwortete ausführlich alle Fragen zu den möglichen Varianten eines Wettbewerbs, ihren Vor- und Nachteilen, und am Ende entschieden sich die Räte einstimmig für den Verwaltungsvorschlag: einen nichtoffenen Planungswettbewerb, den das Büro von Rainer Kraut in Albstadt betreuen soll.

An Kosten erwartet die Gemeinde rund 45 000 Euro – 5000 Euro weniger als im Haushalt eingeplant sind. Sie setzen sich zusammen aus 15 000 Euro Honorar für Rainer Kraut, der auch schon den Planungswettbewerb für das Bildungszentrum betreut hatte, aus Preisgeldern und den Honoraren für die Jury, die am Ende über die eingereichten Entwürfe entscheidet. Die Mehrheit der Jurymitglieder muss laut Treitz aus Fachjuroren, also Architekten und Baufachleuten, bestehen, der Rest aus Sachpreisrichtern mit Kenntnis der Bedürfnisse, die der Kindergarten Heinrich Cless hat. Eine Mehrfachbeauftragung wäre teurer geworden, hätte die Gemeinde doch allen von ihr beauftragten Architekten ein Honorar für ihre Entwürfe zahlen müssen.

In einem nichtoffenen Planungswettbewerb wird zunächst festgelegt, wie viele Teilnehmer zugelassen werden. Sie legen dann Pläne vor, die nach einer Vorprüfung vom Preisgericht bewertet werden. Eine Frage, die mehrere Gemeinderäte und Bürgermeister Hubert Schiele bewegte, war jene, ob die Gemeinde dann den Vorschlag des Siegers umsetzen muss. "Sie müssen nichts bauen, was Sie nicht wollen", betonte Treitz. Der Sieger habe aber den Anspruch, beauftragt zu werden, wenn seine Planung umgesetzt werde.

Ob in die endgültige Planung Details aus anderen Wettbewerbsbeiträgen einfließen dürften, hänge von deren Art ab, betonte der Architekt. Auf eine runde Treppe etwa könne niemand ein Monopol erheben. Bei einzigartigen Details freilich liege der Fall etwas anders. "Was bekommen wir an Leistungen für das Preisgeld: ein grobes Konzept oder einen fix und fertigen Plan?", fragte Sin-Moo Choi und erfuhr: "Einen Vorentwurf." Danach folgten die Entwurfsplanung, dann der Bauantrag und schließlich der detaillierte Plan. "Nach dem Wettbewerb können Sie noch keine Handwerker suchen", ergänzte Treitz. "Dafür können Sie aber noch in die Planung eingreifen."

Chois Gedankenspiel, einen Investor zu suchen und den Kindergarten von diesem zu mieten, hält Treitz nicht für kompatibel mit einem Planungswettbewerb. Ein Investor habe kaufmännische Ziele, die sich mit denen der Gemeinde respektive des Kindergartenteams nicht notwendigerweise deckten.