Der Gemeinderat Bitz hat in jüngster Sitzung einem Qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde zugestimmt.
Mit dem Qualifizierten Mietspiegel, dem der Gemeinderat zugestimmt hat, erhalten die Bürger erstmals einen aktuellen und transparenten Überblick über die ortsüblichen Mietpreise für vergleichbare, nicht preisgebundene Wohnungen in der Gemeinde.
Vorangegangen war ein Beschluss der Gemeinderatsgremien des Gemeinsamen Gutachterausschusses Albstadt für die beteiligten Kommunen Albstadt, Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen zwischen dem 21. März und dem 20. April 2023. Ein eingereichter Förderantrag wurde positiv entschieden und die Stadt Albstadt schloss mit dem EMA-Institut aus Regensburg den Vertrag über die Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels ab. Dazu werden dokumentierte und wissenschaftlich fundierte Methoden der Datenerhebung und -bewertung angewendet. Wichtig: Nur ein qualifizierter Mietspiegel hat bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Chance.
Vorgeschrieben ist er erst bei mehr als 50 000 Einwohnern
Der als Freiwilligkeitsleistung erstellte Bitzer Qualifizierte Mietspiegel – gesetzlich vorgeschrieben erst ab 50 000 Einwohnern – wird auf der Internetseite der Gemeinde samt dem dazugehörigen Online-Mietrechner der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Prinzip ist sehr übersichtlich. Zuerst wird das durchschnittliche Mietniveau in Abhängigkeit von Wohnungsgröße und Baujahr bestimmt. Daraus ergibt sich eine Basis-Nettomiete. Die tatsächliche Miete ist aber auch von anderen Faktoren abhängig, etwa Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage. Mit einem Fragekatalog können Auf- und Abschläge diese Basismiete beeinflussen.
Maßgeblich ist die sogenannte Zwei-Drittel-Spanne
Anhand dieser Faktoren kann die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Die Miete einer konkreten Wohnung gilt als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese Zweidrittel-Spanne beläuft sich in Bitz im Schnitt auf rund 19 Prozent um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete.
Abzüglich der Fördergelder zahlt die Gemeinde Bitz einen Eigenanteil von 1100 Euro für den Qualifizierten Mietspiegel. Dieser ist für vier Jahre gültig, sofern er nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst wird. Dabei kann er mittels Preisindex auf einfache Art eine Fortschreibung erfahren. Nach Ablauf von vier Jahren verliert der Mietspiegel entweder das Prädikat „Qualifizierter Mietspiegel“ oder ist erneut zu erstellen. Fördergelder gibt es dann aber nicht mehr.