Die Bäume am Westende und an den Ecken des Areals dürfen bleiben – dahinter soll gebaut werden.Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder Bote

Bebauungsplan: Bürger erhalten Einsicht und dürfen sich äußern

Bitz. Drei Bebauungspläne hatten Franziska Meyer vom Reutlinger Büro Künster Stadtplanung im Vorfeld der Bitzer Gemeinderatssitzung beschäftigt, doch auf keinen dürften die Anwohner so voller Spannung gewartet haben wie auf den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Linden-/Grozstraße.

Dass die Räte ihn bei einer Enthaltung goutiert haben, war da fast Nebensache. Entscheidender für alle, die für den Erhalt der Linden am westlichen Ende des Areals gekämpft haben, ist die Nachricht: Sie bleiben stehen, ebenso wie "die prägende Grünstruktur entlang der Straße", wie es in der Sitzungsvorlage heißt: Im Klartext: Der Erhalt der Bäume entlang der Groz- und der Lindenstraße muss bei der Planung der Einzelbauten berücksichtigt werden.

Während das westliche der drei bebaubaren Grundstücke über die nördlich vorbeiführende Lindenstraße erschlossen wird, richten sich die künftigen Hauseingänge auf dem mittleren und dem östlichen Grundstück Richtung Süden, zur Grozstraße. Von dort gesehen werden aufgrund der Hanglage die Bauten, für die zwei Vollgeschosse erlaubt sind, dreigeschossig erscheinen. Zusätzlich gibt es gestalterische Vorgaben, etwa im Hinblick auf Dachformen. Nicht zu hoch und von der Straße etwas abgesetzt sein müssen die Stützmauern, die laut Meyer aufgrund der Hanglage notwendig werden.

Im Hinblick auf Artenschutz sind keine Probleme zu erwarten – ein entsprechendes Gutachten liegt bereits vor. Allerdings gibt es eine Regelung, dass Gehölzfällungen nur zwischen November und Februar vorgenommen werden dürfen, um die Vogelbrutzeit nicht zu stören.

Ausdrücklich ist vermerkt, dass die "gekennzeichneten" Bäume – alle auf dem westlichen Grundstück und insgesamt vier auf dem bebaubaren Teil des Areals – erhalten werden müssen. "Abgängige Bäume sind zu ersetzen." Außerdem sind Regelungen enthalten, um die grüne Optik des Areals zu erhalten: Einfriedungen müssen mindestens einseitig begrünt werden, und Sichtschutzelemente aus Folien und Kunststoff sind ganz tabu.

Bürger haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei verkürzter Frist nun drei Wochen lang die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Die 3000 Euro an Planungskosten trägt der Bauherr.