Auch drei Jugendliche und zwei Elternteile werden während der Diskussion um das erste Konzept des Jugendraums in der Burgstraße vom Zimmerner Ortschaftsrat um ihre Meinung gefragt. Foto: Kauffmann

Zimmerns Ortschaftsrat bespricht erstes Konzept. Zweiter Entwurf folgt.

Bisingen-Zimmern - Welche Regeln gelten für den Jugendraum in Zimmern? Soll Alkohol erlaubt sein? Wie sind die Öffnungszeiten? Solche Fragen hat der Ortschaftsrat jüngst besprochen – und das Gremium sieht manches lockerer, als es ursprünglich formuliert war.

Ja, es ist nur der erste Entwurf einer Konzeption für den Jugendraum in der Zimmerner Burgstraße. Und nein, es ist nicht die letztgültige Version. In der nächsten Sitzung im kommenden Monat soll der zweite Entwurf besprochen werden. Die "Vereinbarung Jugendraum" ist etwas wie eine Hausordnung, die vorschreiben soll, was dort erlaubt ist – und was nicht.

Stoff für Diskussionen lieferten vor allem die Öffnungszeiten und das Alkohol-Trinken im Jugendraum. Die ursprüngliche Version der Hausordnung sah ein "absolutes Rauch- und Alkoholverbot" vor. Die Öffnungszeiten sollten auf montags und freitags von 18 bis 22 Uhr festgelegt sein und an Samstagen hätten die Pforten des Jugendraums lediglich "nach Vereinbarung" geöffnet. Nach der ersten Diskussion hat der Ortschaftsrat diese angedachten Regeln vorerst gelockert.

"Man muss an die Eigenverantwortung appellieren", hieß es aus dem Gremium etwa, zumal das Jugendschutzgesetz das Biertrinken ab 16 Jahren zulässt. Ortsvorsteher Karl-Heinz Bogenschütz, der den ersten Entwurf der Hausordnung maßgebend entworfen hat, äußerte dagegen Bedenken: "Wenn etwas passiert, kann man immer sagen, Alkohol war erlaubt. Wer haftet dann?"

Schließlich wurde die entsprechende Passage in der "Vereinbarung Jugendraum" vorerst angepasst. Aus dem strikten Alkoholverbot im Jugendraum wurde: "Für diesen Jugendraum gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes." Nach dem Stand der bisherigen Planungen soll im Jugendraum aber kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Öffnungszeiten sind der einzige Punkt, den Besucher der Sitzung am ersten Konzept monieren

Wer Bier will, muss es selbst mitbringen. Wer zu viel Alkohol trinkt und daher auffällt, soll Hausverbot erhalten.

Einigkeit herrschte im Gremium, dass innerhalb des Jugendraums Rauchverbot herrsche. Das Rauchen sei nur außerhalb des Gebäudes an markierten Flächen erlaubt. Dieser soll, so die Planung, direkt vor dem Jugendraum liegen. Dort könnten auch Aschenbecher aufgestellt werden.

Auch die Öffnungszeiten könnten nach dem Willen des Ortschaftsrates angepasst werden. In der zweiten Version der Hausordnung soll der Jugendraum an Freitagen nicht bis 22 Uhr, sondern bis 24 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten waren das, was auch Jugendliche und zwei Elternteile bei der Ortschaftsratssitzung am Montagabend als einzigen kritikwürdigen Punkt an diesem ersten Entwurf bemängelt haben.

Nach der Diskussion am Montagabend soll der überarbeitete Entwurf mit dem Kinder- und Jugendbüro Bisingen abgestimmt und während der nächsten Sitzung des Ortschaftsrats erneut zur Diskussion gestellt werden. Roland Sesulka vom Bisinger Jugendtreff steht dem Zimmerner Vorhaben beratend zur Seite.

Keine Probleme im Bisinger Treff

 Initiative

Dass die Zimmerner Jugendlichen einen eigenen Treffpunkt haben wollen, haben sie bereits während der Sitzung des Ortschaftsrates von Mitte Dezember 2018 vorgetragen. Der Ortschaftsrat begrüßte damals die Initiative der Jugendlichen. "Es ist wirklich zu begrüßen, dass die Idee von den Jugendlichen selbst kommt", sagt Roland Sesulka vom Jugendtreff Bisingen. Er steht den Machern des Zimmerner Jugendraums beratend zur Seite.

Alkohol und Rauchen

Das Thema Alkohol und Rauchen sei im Bisinger Jugendtreff kein Thema. Sechs Jahre sei er bereits in Bisingen aktiv und noch nie sei es zu Problemen gekommen. Alkohol darf im Bisinger Jugendtreff nicht ausgeschenkt werden. Rechtlich sei das Biertrinken zwar möglich, gemacht werde es aber nicht.