Weil er seine Freundin in Bisingen die Treppen hinuntergestoßen und ihr nachgestellt hat, verurteilte das Hechinger Amtsgericht einen 36-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe. Foto: Kauffmann

Mann wird verurteilt, weil er seiner ehemaligen Freundin immer wieder nachgestellt hat.

Bisingen - Weil er seine Freundin in Bisingen die Treppen hinuntergestoßen und ihr, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, massiv nachgestellt hat, verurteilte das Hechinger Amtsgericht am Donnerstag einen 36-Jährigen zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Es war eine unheilvolle Beziehung: Eine heute 37-jährige Bisingerin und ihr ein Jahr jüngerer Freund stritten sich über Jahre, trennten sich 20 Mal und konnten über lange Zeit doch nicht voneinander lassen. Wenn der Mann getrunken hatte, war er aggressiv und cholerisch, sagt die Frau vor Gericht aus.

Im November 2017 eskalierte die Situation. Schon den ganzen Tag hatte das Paar gestritten. Zunächst telefonisch, dann, nachts um elf, fuhr der Mann zur Wohnung seiner Partnerin. Wieder hatte er getrunken und sei aggressiv gewesen, weil er eifersüchtig auf das Kind der Frau gewesen sei, gab die Frau vor dem Hechinger Amtsgericht an.

Frau die Treppe hinuntergestoßen

Schließlich wurde die Auseinandersetzung körperlich, der Mann packte seine Freundin, schüttelte die Frau und stieß sie schließlich die Betontreppe der Wohnung hinab. Letztendlich gelang es ihr, ihren Freund vor die Tür zu setzen, wo er herumtobte und drohte, die Polizei zu holen.

Im Januar 2018 fasste sie schließlich den Mut, sich endgültig von ihm zu trennen – doch das wollte der Mann nicht akzeptieren. Einen Monat später begann er, ihr täglich Whatsapp-Nachrichten zu schreiben, in denen er ihr seine Liebe beteuerte. Von einer Hecke und einem Flachdach aus beobachtete er sie in ihrer Wohnung. Als er eines Tages an der Haustür klingelte und seinen besten Freund im Haus der Ex entdeckte, rastete er aus, drohte, seinen Nebenbuhler umzubringen. Durch das Stalking wurde die Frau traumatisiert, hatte ständige Angst, musste Psychopharmaka nehmen.

Die Frau erteilte ihm Hausverbot, erwirkte vor Gericht schließlich einen Beschluss, dass er mindestens 50 Meter Entfernung zu ihr einhalten muss und keinen Kontakt mehr suchen darf. Doch das nutzte nichts, der Mann stellte ihr weiter nach, warf ihr vor, sein Leben zerstört zu haben, sagte, sie "würde überall herumvögeln". Am Ende blieb der Frau nichts anderes, als ihren ehemaligen Freund anzuzeigen.

Taten vor Gericht gestanden

Vor Gericht gab der Mann eine ganz andere Darstellung der Dinge. Vielmehr sei er seinerzeit von seiner Freundin geschlagen und gekratzt und die Treppe hinuntergestoßen worden. Grundlos eifersüchtig sei sie gewesen. "Ihr hätten drei Vögelchen gezwitschert, dass ich sie betrogen hätte". Er habe daraufhin ihre Wohnung verlassen. "Ich mach Dich fertig, ich zeig Dich an", habe sie ihm nachgeschrien.

Das Gericht glaubte der Frau, woraufhin der Angeklagte nach Absprache mit seinem Verteidiger schließlich die Taten gestand. Mittlerweile sei er sich bewusst, dass er chronisch eifersüchtig ist, und er befinde sich deshalb auch in psychologischer Behandlung. Er entschuldigte sich bei seiner Ex-Freundin. Der Richter verurteilte den Mann am Ende zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Info: Stalking

"To stalk" kommt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet in der Jägersprache Pirschen, Jagen. In der Juristensprache versteht man darunter das Nachstellen eines Menschen gegen dessen Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Stalking ist in vielen Ländern ein Straftatbestand – auch in Deutschland.