Mit einem Traktor ist ein Bisinger gefahren und rammte dabei unter Alkoholeinfluss zwei Fahrzeuge. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. (Unser Symbolfoto zeigt nicht das Gefährt des Angeklagten.) Symbolfoto: Matthias Boeckel/Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Prozesse: Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wird ein Mann zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Von Jürgen Renner

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Amtsgericht reumütig. Verurteilt wurde er dennoch zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Was hat der Mann sich zu Schulden kommen lassen?

Hechingen/Bisingen. Der Bisinger fuhr vor etwa einem Jahr mit seinem alten Traktor von Onstmettingen nach Bisingen und hatte dabei 1,57 Promille intus. Passiert ist dabei nichts. Zwei Wochen später jedoch – erneut unter Alkoholeinfluss, diesmal waren es 1,23 Promille – streifte er erst eine Hecke und rammte dann zwei Autos, an denen ein Gesamtschaden von rund 5000 Euro entstand.

Bei der Verhandlung am gestrigen Donnerstag stand vor allem die Frage im Raum, ob die Geschwindigkeit des Traktors mit einer entsprechenden Vorrichtung auf sechs Stundenkilometer gedrosselt war. Dann nämlich wäre keine Fahrerlaubnis nötig. Fuhr er schneller, hätte er im Besitz eines Führerscheins sein müssen. Diesen hatte er jedoch 2017 verloren und seitdem keinen neuen bekommen. Sein Verteidiger verlas deshalb eine Erklärung, in der er eben jenen Umstand anführte und betonte, dass sein Mandat nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Der Angeklagte führte familiäre Probleme an, weshalb er zur Flasche griff. "Fragen Sie mich was Besseres", antwortete er auf die Frage des Richters, warum er trotz Alkoholgenusses sich auf den Traktor setzte. Seit dem Unfall habe er keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken.

Die erste Zeugin berichtete, dass er Richtung Degerfeld schwankend gefahren und "öfters auf die Gegenfahrbahn" geraten sei, weswegen der entgegenkommende Verkehr ihm die Lichthupe zeigte. Bei der ersten scharfen Stich-Kurve habe die Polizei ihn angehalten, er sei "relativ witzig" gewesen. Im ersten und zweiten Gang sei sie hinter ihm hergefahren.

Zum zweiten Vorfall sagte ein Zeuge aus, dass er mit dem Fahrrad unterwegs gewesen sei und den Angeklagten nicht beobachtetet hätte. Der Angeklagte habe ihm berichtet, dass er eine Hecke gestreift hatte. "Mir ist er ganz normal vorgekommen", erinnert er sich.

Ein Abschleppunternehmer erklärte, dass sein Bruder den Traktor auflud und er ihn danach auf einer Strecke von 80 bis 100 Meter fuhr. Dabei schätzte er das Tempo auf 15 bis 20 Stundenkilometer, jedenfalls "schneller als Schrittgeschwindigkeit". Er hatte den vierten Gang eingelegt, normalerweise seien der dritte und vierte Gang durch eine verschweißte Verriegelung gesperrt, damit der Traktor nur sechs Stundenkilometer fahren kann.

"Wahnsinn", sagte die Staatsanwältin vor Verlesung ihres Plädoyers angesichts der Tatsache, dass die Unfallflucht überhaupt nicht Teil der Anklage war. Ebenso wenig, dass der Angeklagte ein anderes Kennzeichen an seinem Traktor angebracht hatte. Der Tatbestand sei vollumfänglich bestätigt worden, erklärte sie. Dass man mit dem Schlepper nur sechs Stundenkilometer fahren könne, sei eine reine Schutzbehauptung. Der Angeklagte habe in vielerlei Hinsicht über die Rechtsordnung hinweggesetzt. Das Fahren mit Trunkenheit sei fahrlässig, und das Fahren ohne Fahrerlaubnis wertete sie als vorsätzlich. Eine Freiheitsstrafe, sie beantragte sechs Monate, sei deshalb unerlässlich.

Der Verteidigter pflichtete ihr zwar bei, dass sein Mandat einen großen Fehler begangen habe, die Zeugin sei jedoch "überaus glaubwürdig" gewesen. "Da stimmt was nicht", vermutete der Verteidiger wegen der höheren Geschwindigkeit, mit der der Abschleppunternehmer gefahren ist. Denkbar sei, dass der Ruheständler beim Aufprall die Verschweißung verloren hatte. "Ich bin überzeugt, dass die Abriegelung aufgeplatzt ist", legte er sich fest. Deshalb sei der Vorwurf des Vorsatzes nicht gerechtfertigt. Nur die Trunkenheit müsse bestraft werden, hierfür sei für den Angeklagten eine Geldstrafe ausreichend, die für ihn ein Denkzettel sei, zumal er den Führerschein nicht mehr beantragen werde. "Eine Freiheitsstrafe, das muss man sich mal geben. Ich finde das übertrieben hart."

Richter verhängt eine Geldstrafe von 3000 Euro

Davon ließ sich der Richter des Amtsgericht jedoch nicht beeindrucken und verhängte eine um zwei Monate geringere Bewährungsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre. Außerdem muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro an die Verkehrswacht zahlen, die in zehn Raten à 300 Euro gestückelt werden kann. Er sei schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs gewesen, weil er nach dem Streifen der Hecke trotzdem weiterfuhr, sei der Vorsatz gegeben. Zudem habe er eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2017, ebenfalls wegen Trunkenheit.

Vor dem Urteil hatte der Angeklagte gescherzt: "Ein Mann ohne Knast, wie ein Schiff ohne Mast." Nun muss er sich drei Jahre benehmen, sonst verbüßt er am Ende doch noch vier Monate in der Gefängniszelle.