Muss der 41-jährige Bisinger, der seine Freundin misshandelt hat, in die Sicherungsverwahrung? Foto: Schwarzwälder-Bote

Fall des 41-jährigen Bisinger wird fortgesetzt. Es sind noch drei Verhandlungstermine geplant.

Bisingen/Hechingen - Das Verfahren gegen einen 41-jährigen Mann aus Bisingen, der seine Freundin im vergangenen Sommer schwer misshandelt hat, wird jetzt vor dem Landgericht Hechingen verhandelt.

Für den Angeklagten geht es darum, ob er nach seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung genommen wird.

Weil er seine Freundin über mehrere Stunden hinweg in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und gewürgt hat, stand der gelernte Schreiner bereits im Dezember vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht Hechingen. Das Opfer erlitt drei gebrochene Rippen, einen angebrochenen Ringfinger, mehrere Hämatome am ganzen Körper und Würgemahle am Hals.

Der Angeklagte gestand die Tat vor Gericht. Noch so lange er in Untersuchungshaft saß und auf den Prozess wartete, verlobten sich Opfer und Täter, die neun Jahre eine Beziehung führten und auch einen gemeinsamen Sohn haben. Während des Prozesses im Dezember entschied der Richter Ernst Wührl aufgrund der Aussage des psychologischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine "auffällige Charakterstruktur" zuschrieb und ihn als "emotional instabil" einstufte, den Fall an die Große Strafkammer weiterzuleiten.

Ausschlaggebend für das Attest des Psychologen und die Entscheidung des Gerichts waren die 16 Vorstrafen des Angeklagten. Besonders ins Gewicht fiel damals eine Vergewaltigung, die der Mann an seiner Ex-Freundin begangen hatte und die, abgesehen vom sexuellen Aspekt, einen ähnlichen Tathergang wie die Tat im Sommer vergangenen Jahres aufwies.

Der Psychologe verwies damals auf die "hohe Wahrscheinlichkeit", dass der Angeklagte eine solche Tat erneut begehen könnte. Die Rückfallgefahr rechtfertigt ei-ne Sicherheitsverwahrung, nach der Haft, die von einem Amtsgericht aber nicht verhängt werden darf. Deshalb verwies Wührl den Fall an das Landgericht.

Die Große Strafkammer hat drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der nächste ist am Freitag, 2. März. Ab 9.30 Uhr soll das Opfer vernommen werden. Dienstag, 20. März, und Freitag, 30. März, sind auch als Verhandlungstage eingeplant.