Wie hier im Kindergarten Humboldt wird derzeit nur eine Notbetreuung angeboten. Die Gemeinde will ab Juni nun ein rollierendes System einführen, das auch Kindern die Betreuung ermöglich, die nicht in die Kategorie der "Notbetreuung" fallen. Foto: Witte

Kein Fahrplan des Ministeriums. Gemeinde führt rollierendes System ein. Wichtige Fragen und Antworten

Bisingen - Weil die Landesregierung mit einem Fahrplan für die Wiedereröffnung von Kindergärten auf sich warten lässt, prescht die Bisinger Verwaltung vor: mit einem rollierenden System, bei dem die Kinder immerhin tagweise betreut werden.

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Die Landesregierung hat angekündigt, dass zum 18. Mai eine Ausweitung der Kinderbetreuung in Richtung eines "eingeschränkten Regelbetriebes" eingerichtet wird. Doch ein zugesagter, schlüssiger Fahrplan (ähnlich wie bei den Schulen) wurde den Kommunen bis heute nicht vorgelegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Bisingen.

Siehe auch: Kindergärten sollen bis Ende Juni komplett öffnen

In Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat und den Einrichtungsleitungen der Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung daher einen zweistufigen "Fahrplan Bisingen" entwickelt. Die erste Stufe gilt bis einschließlich Freitag, 29. Mai. Die zweite Stufe beginnt am Dienstag, 2. Juni. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie lange sind die Kindertageseinrichtungen geschlossen?

Bis zum Ablauf des 15. Juni ist der Betrieb von Kitas, laut Corona-Verordnung, untersagt. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für Kinder in der erweiterten Notbetreuung.

Wie kam es zur aktuellen Situation?

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat angekündigt, die Betreuung in Kindergärten auszuweiten, dann aber versäumt, einen Fahrplan vorzulegen. Bis Donnerstag, 14. Mai, lag keine umsetzbare Rechtsgrundlage vor. Deshalb soll laut der Pressemitteilung der Gemeinde nicht darauf gewartet werden. Waizenegger: "Wir wollten ein Chaos, die Ansammlung von Eltern mit ihren Kindern, vor unseren Kitas am Montagmorgen unbedingt vermeiden."

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Die Corona-Verordnung gibt vor: Vorrang für Kinder in der "erweiterten Notbetreuung" Gruppen dürfen nur zu maximal 50 Prozent belegt werden. Neu ist: Ab Montag, 18. Mai, besteht die Möglichkeit, Kinder anzumelden, die keinen Anspruch auf erweiterte Notbetreuung haben.

Wie sieht die erste Stufe des "Fahrplans Bisingen" aus?

Seit Montag, 18. Mai, bieten die Bisinger Kitas eine Betreuung im Rahmen eines sogenannten "eingeschränkten Regelbetriebes" an. Dabei muss die Corona-Verordnung beachtet werden. Bei der Vergabe der freien Betreuungsplätze im Ü3-Bereich werden die Schulanfänger und deren Geschwisterkinder bevorrechtigt. Aufgrund der maximalen Gruppenstärke kann es vorkommen, dass nicht alle gemeldeten Kinder betreut werden können. Tritt dieser Fall ein, entscheidet das Los. In der ersten Stufe war aufgrund der nicht vorhandenen Vorlaufzeit nur ein gerechtes Verteilungsverfahren möglich, das Losverfahren. Die erste Stufe gilt bis einschließlich 29. Mai.

Wie sieht die 2. Stufe des "Fahrplans Bisingen" aus?

Das weitere Vorgehen in Stufe zwei wurde mit dem Gesamtelternbeirat der Kitas abgestimmt. Sofern möglich, wird ein rollierendes System eingeführt. Die Maßgabe der Gemeinde: Alle Kinder sollen, wenn möglich, mindestens einmal Woche an einem Tag betreut werden.

Wo liegt das Problem in einem rollierenden System?

Das Problem liegt in der "erweiterten Notbetreuung". Die Kinder in der erweiterten Notbetreuung haben nach wie vor Vorrang. Ein rollierendes System wird dadurch erschwert, nahezu unmöglich.

Welche konkreten Beispiele gibt es dafür?

Eine Ü3-Ganztages-Gruppe verfügt regulär über 20 Plätze. Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung darf diese Gruppe derzeit zur Hälfte belegt werden. Im Rahmen der erweiterten Notbetreuung befinden sich allerdings schon zehn Kinder in dieser Gruppe. Somit stehen keine weiteren Plätze für ein rollierendes System zur Verfügung. Das rollierende System funktioniert nur, wenn auch Plätze frei sind.

Wie soll das rollierende System also funktionieren?

Wie in der Besprechung mit dem Gesamtelternbeirat festgelegt, wird durch die Verwaltung ein Betreuungsplan erstellt. Hierbei werden die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze tageweise wechselnd an die Kinder ohne Notbetreuung vergeben. Vorteil: Das rollierende System gibt den Kindern eine Möglichkeit, in den Kindergartenalltag zurückzufinden. Zudem sind die Betreuungszeiten an den jeweiligen Tagen, wie bislang gebucht.

Gibt es auch dafür ein konkretes Beispiel?

Eine Ü3-Ganztages-Gruppe verfügt regulär über 20 Plätze. Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung darf diese Gruppe nur zur Hälfte belegt werden. Im Rahmen der erweiterten Notbetreuung befinden sich bereits acht Kinder in dieser Gruppe. Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit eines rollierenden Systems. Zwölf Kinder verteilen sich auf die zwei freien Plätze. Das bedeutet, alle sechs Tage dürfen die Kinder für einen Tag in die Kita.

Was passiert, wenn ein weiterer Antrag zur Notbetreuung eingeht?

Sollte im Laufe der Zeit ein weiterer Antrag auf Notbetreuung in der Gruppe eingehen, dann ändert sich das rollierende System. Die Eltern erhalten dann erneut eine Mitteilung, wie es weitergeht.

Beispiel: Ein weiterer Antrag auf Notbetreuung geht ein. Im Rahmen der erweiterten Notbetreuung befinden sich nun neun Kinder in der Gruppe. Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit eines rollierenden Systems. Elf Kinder verteilen sich jetzt aber auf einen freien Platz. Das bedeutet, alle elf Tage dürfen die Kinder für einen Tag in die Kita.

Wie hoch fallen die Elternbeiträge aus?

Die Abrechnung der Elternbeiträge wird auf Grundlage des bisherigen Monatsbeitrags errechnet. Da allerdings die Anzahl der Betreuungstage ausschlaggebend ist, erfolgt die Abrechnung aus diesem Grund rückwirkend.

Läuft die erweiterte Notbetreuung weiter?

Die erweiterte Notbetreuung läuft weiter. Den entsprechenden Antrag können Eltern sich auf der Gemeindehomepage herunterladen.

Sind die Kindergarten-Einrichtungen über die Pfingstferien geschlossen?

In unseren Kitas wird es dieses Jahr keine Schließtage über die Pfingstferien geben.