Maute-Brache. Die Gemeinde Bisingen hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gestern eine Niederlage kassiert. Foto: Volker Rath

Verkauf Teilfläche des Maute-Areals: Bisingen verliert Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Bisingen - Niederlage mit Ansage: Die Gemeinde Bisingen hat den Prozess um den Verkauf einer Teilfläche des Maute-Areals verloren.

 

Dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das am Montag verkündet wurde. Der Senat wies den Revisionsantrag der Gemeinde zurück. Begründung: Der Beschluss des Vorkaufsrechts fiel in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderats. Dies wertet das OLG als "schweren Verfahrensfehler". Diese Rechtsauffassung hatte das Gericht bereits in der Verhandlung am 21. Oktober angedeutet, in der es zunächst noch keine Entscheidung gab.

Zugrunde liegt dem Urteil Paragraf 25 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Darin heißt es, dass Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich stattfinden, wenn dem nicht berechtigte persönliche Interessen oder das Wohl der Gemeinde entgegenstehen. Aus Sicht des OLG war dies im Fall des Vorkaufsrechts für das Maute-Areal nicht der Fall.

Darüber hinaus entschied das OLG, dass die Gemeinde Bisingen die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ist in diesem Fall nicht zulässig. Die Gemeinde hat noch die Möglichkeit, beim BGH eine sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.

Mit dem gestrigen Urteil ist der Verkauf einer Parzelle auf dem Maute-Areal vorerst rechtskräftig. Wie berichtet, hat ein Privatmann im Juni 2011 einen Grundstücksteil von Eigentümer Jürgen Bohnenberger gekauft. Es handelt sich um ein Stück am hintersten Ende der Industriebrache an der Raichbergstraße. Der Käufer will dort eine Wohnbebauung realisieren. Die Gemeinde legte mit Verweis auf das beschlossene Vorkaufsrecht Widerspruch gegen das Geschäft ein. Daraufhin reichte Bohnenberger Klage vor der Baulandkammer des OLG Stuttgart ein. Die Kammer gab Bohnenberger Recht, die Gemeinde wollte das Urteil anfechten.

Ob der neue Eigentümer nach dem Sieg vor dem OLG mit dem Grundstücksteil glücklich wird, ist damit nicht gesagt. Nach wie vor gilt die Veränderungssperre, die der Gemeinderat für das gesamte Maute-Areal erlassen hat. Das Bebauungsplanverfahren läuft derzeit noch. Für eine gütliche Einigung zwischen Gemeinde und Käufer stehen die Vorzeichen offenbar schlecht. Das OLG hatte die Möglichkeit ausgelotet, empfand die Fronten jedoch als "verhärtet". Wie die Gemeinde mit dem Urteil umgeht, ist noch offen. Nach Aussage von Kämmerer Thomas Neher müsse wohl der Gemeinderat in dieser Sache beschließen.

Möglicherweise gibt es aber eine andere Option. Thomas Weilacher ist der neue Investor, der das komplette Maute-Areal von Bohnenberger abkaufen will. Er hat vor, dort eine Mischung aus Wohnbebauung, Dienstleistung und Handel zu realisieren (wir berichteten). Es soll bereits Kontakte zum Käufer geben.