Wem gehört die verkaufte Teilfläche des Maute-Areals. Das Landgericht Stuttgart muss diese Frage klären. Foto: Rath

Justiz in Stuttgart prüft seit Mittwoch den Verkauf einer Teilfläche. Bislang aber noch kein Urteil.

Bisingen - Das Maute-Areal beschäftigt erneut die Justiz. Gestern verhandelte das Landgericht Stuttgart eine Klage der Gemeinde Bisingen gegen den Eigentümer der Brache. Ein Urteil gab es noch nicht.

Kern des aktuellen Rechtsstreits ist der Verkauf einer Teilfläche mit rund 500 Quadratmetern. Das Gebäude am hinteren Ende zur Raichbergstraße hatte Eigentümer Jürgen Bohenberger vor eineinhalb Jahren an einen Bisinger Käufer veräußert. Die Gemeinde legte gegen den Verkauf zwar umgehend Rechtsmittel ein und bestand auf das Vorkaufsrecht, das sie sich gesichert hatte. Bohnenberger reagierte jedoch mit einem Widerspruch. Dagegen reichte die Gemeinde wiederum Klage ein.

Im Rechtsstreit geht es offenbar um ein formelles Detail des Verkaufs. Bohnenberger behauptet, das Schreiben der Gemeinde bezüglich des Vorkaufsrechts habe ihn niemals erreicht. Nach Informationen unserer Zeitung war ein Mitarbeiter der Gemeinde Bisingen tatsächlich zwei Tage lang am Bodensee unterwegs mit der Aufgabe, das Schreiben zuzustellen. Allerdings soll Bohnenberger mehrere Wohnsitze haben. War die Zustellung juristisch rechtmäßig? Dies soll das Stuttgarter Gericht nun klären.

Nicht bezahlte Rechnung

Der Fall ist ohnehin verzwickt. In Konstanz hat die Firma EuroPlus1 GmbH und Co. KG ihren Sitz. Sie trat bislang als Ansprechpartnerin auf, was Vermietungen und Nutzungskonzepte für das Maute-Areal betraf. Im Grundbuch ist allerdings immer noch die Privatperson Jürgen Bohnenberger als Eigentümer eingetragen. Die angekündigte Übertragung an die Finanzgesellschaft, die ihren Kunden hohe Renditen bei kurzen Laufzeiten der Kapitalanlagen verspricht, ist nie erfolgt.

Im Grundbuch steht noch mehr: eine Reihe von Hypotheken, mit denen das Areal belastet ist, unter anderem mit einem der Gemeinde Bisingen. Auch das Landratsamt Zollernalb gehört zu den Gläubigern. Die Rechnung des behördlich angeordneten Zwangsabrisses eines Gebäudeteils an der Bahnhofstraße ist immer noch nicht bezahlt. Strittig ist eine fünfstellige Summe.

Im laufenden Verfahren um die Klage vor dem Landgericht Stuttgart rechnet die Gemeindeverwaltung mit einer Entscheidung Ende des Monats. Ob der Käufer der Fläche im Falle einer Niederlage der Gemeinde vor Gericht mehr Rechtssicherheit hätte, steht dahin. Für das komplette Areal mit 1,5 Hektar Fläche hat die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt, der keine Einzelbebauung vorsieht.