Ein Ehepaar fährt nach Österreich, ihr Hund bleibt aber alleine zu Hause und stirbt. Das Gericht hat die beiden nun verurteilt. Der Vorwurf der vorsätzlichen Tierquälerei hat sich jedoch nicht erwiesen. Foto: Kauffmann

Bisinger Ehepaar lässt altersschwaches Tier tagelang alleine. Zu Geldstrafe verurteilt.

Bisingen - Zu Geldstrafen hat das Amtsgericht Hechingen ein Ehepaar aus Bisingen verurteilt. Es war nach Österreich gefahren und hatte seinen kranken Hund zu Hause gelassen. Dessen Zustand verschlechterte sich so sehr, dass er eingeschläfert werden musste.

Ein Ehepaar aus Bisingen musste kurz vor Ostern 2017 geschäftlich für ein paar Tage nach Österreich reisen. Ihren großen Mischlingshund "Cäsar" konnten sie nicht mitnehmen, da sie kein entsprechendes Hotelzimmer hatten. Darum ließen sie das Tier zu Hause im Garten und beauftragten eine Arbeitskollegin der Frau, ihn zu füttern. In einer Gartenhaus hatten sie ihm seine Hundedecke ausgebreitet.

Das Problem: "Cäsar" war 13 Jahre alt, altersschwach und krank. An den Hinterbeinen litt er an Muskelerschlaffung und konnte kaum noch gehen. In Abwesenheit seiner Besitzer verschlechterte sich sein Zustand rapide.

Tierärztin: Hund in sehr schlechtem Zustand

Ein Nachbar vernahm zwei Tage lang ein Röcheln und sah den Hund apathisch am Gartenzaun liegen. Nachdem er feststellte, dass das Ehepaar nicht zu Hause war, verständigte er am Ostersamstag das Hechinger Polizeirevier. Eine Streife begab sich daraufhin mit einer Tierärztin zu dem Grundstück. Nachdem die Veterinärin das Tier untersucht hatte, kam sie zu dem Schluss, dass der Hund eingeschläfert werden musste, was nach telefonischer Rücksprache mit dem Paar schließlich erfolgte.

Am Mittwoch musste sich das Ehepaar nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Die Tierärztin, die den Hund untersucht und schließlich von seinen Leiden erlöst hatte, berichtete von dem schlechten Allgemeinzustand, in dem sich der Mischling befunden habe. "Cäsar" habe keine Abwehrreaktion gezeigt, seine Gliedmaßen seien kalt, sein Bauch hart gewesen. Sie beschrieb, dass der Hund ausgetrocknet gewesen sei und unter starkem Zahnstein litt.

Die zuständige Amtstierärztin, die ebenfalls hinzugezogen worden war, bestätigte: "Dem Hund ging es wirklich nicht gut. Er war extrem abgemagert." Das Tier konnte so schlecht gehen, dass es seine Besitzer aus der Wohnung im ersten Obergeschoss in den Garten tragen mussten, damit es seine Notdurft verrichten konnte.

Das Gericht sah zwar die Möglichkeit, dass sich der Gesundheitszustand des Hundes in den drei Tagen Abwesenheit seiner Besitzer tatsächlich rapide verschlechtert haben konnte – auch weil er alleine und im Freien war. Was es den Angeklagten jedoch vorhielt, war, dass das Tier offensichtlich schon längere Zeit aufgrund seines Muskelschwundes Schmerzen gehabt haben musste, jedoch keine Medikamente bekommen habe und auch monatelang nicht einem Tierarzt vorgeführt wurde.

"Woher soll ich denn wissen, wann ein Tier Schmerzen hat", fragte die Ehefrau unter Tränen. Es sei ihnen klar, dass sie das Tier hätten nicht alleine lassen dürfen, "aber wir mussten doch zur Bank nach Österreich." Der Mann gab an, dass sie den Hund gegen seine Schmerzen extra akupunktieren ließen: "Wir haben alles zum Wohle des Hundes getan."

Der Richter nahm dem Ehepaar ab, dass sie ihr Tier nicht vorsätzlich quälen wollten, gleichwohl hätten sie sich Gedanken machen sollen, ob es nicht schon früher für den Mischlingshund eine Erlösung gewesen wäre, ihn einzuschläfern. So sei es letztendlich zu dem tragischen Ende gekommen.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurde das Verfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt. Die Frau muss dem Verein "Pfotenengel Zollernalb" in Albstadt 2200 Euro zahlen, der Mann dem Tailfinger Tierheim 2400 Euro.