Genehmigungsverfahren um Wohnbaukomplex beim Landratsamt "ruht" / Der Behörde fehlen Unterlagen
Von Volker Rath
Bisingen. Was macht eigentlich die geplanten Wohnbebauung auf dem Mauteareal in Bisingen? Gar nichts. Das Baugesuch liegt seit Monaten im Landratsamt. Und dort "ruht" das Verfahren zurzeit.
"Über die Bauvoranfrage konnte noch nicht entschieden werden", teilt die Pressestelle des Landratsamts auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die vorbereitenden Untersuchungen der Gemeinde Bisingen zum Sanierungsgebiet – die große Gewerbebrache in der Ortsmitte soll ins Landessanierungsprogramm aufgenommen werden – seien noch nicht abgeschlossen. Konkret: Die Stellungnahme aus dem Bisinger Rathaus fehlt. Allerdings liegt es nicht allein an der Gemeinde, dass das Verfahren stockt. "Des weiteren liegen die Planunterlagen des Bauherrn noch nicht vollständig vor", so das Landratsamt weiter. Unter anderem ist nicht dargelegt, wie die Zufahrt zum Wohnkomplex aussehen soll. Ehe die Papiere nicht vorliegen, geht erst mal gar nichts.
Oberflächlich betrachtet, handelt sich sich um ein vergleichsweise simples Wohnbauprojekt. Wie berichtet, hatte Jürgen Bohnenberger, Eigentümer der Fläche, ein Konzept für einen Teil des Gesamtareals eingereicht. Auf einem Streifen entlang der Zollerstraße will er einen Komplex mit zwölf Wohnungen sowie drei Doppelhaushälften errichten und hat dazu eine Bauvoranfrage bei den Behörden eingereicht. Allerdings liegt der spezielle Fall komplizierter.
Nach unbestätigten Informationen unserer Zeitung vollzieht sich derzeit ein juristisches Tauziehen hinter den Kulissen. Als Knackpunkt gilt das Sonderrecht für Sanierungsgebiete. Zuvor hatte der Gemeinderat eine Veränderungssperre für das Mauteareal erlassen, um einerseits eine auf seiner Sicht unliebsame Nutzung zu unterbinden, andererseits um zu verhindern, dass das städtebaulich sensible Areal filetiert und in Teilen vermarktet wird. Die Gemeinde hofft auf eine Planung aus einem Guss.
Die Sorge scheint nicht unbegründet. So wurde versucht, eine weitere Parzelle des Areals herauszubrechen – der Gebäudeteil, in der einst die Baufirma Haas eingemietet war. Die Gemeinde machte ihr Vorkaufsrecht geltend, kam aber offenbar zu spät. Bohnenberger hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um prüfen zu lassen, ob die Restriktionen der Gemeinde rechtlich zulässig sind.
Darüber hinaus tut Bohnenberger selbst wohl recht wenig, um das Geschäftsklima mit den Baurechtsbehörden zu verbessern. Das Landratsamt will offenbar die rund 3000 Euro, die das Verfahren für die Bauvoranfrage kostet, erst mal haben. Denn die Behörde sitzt noch auf einer weitaus dickeren unbezahlten Rechnung: Die Kosten für den behördlich angeordneten Teilabriss des Fabrikflügels hin zur Bahnhofstraße, begründet mit der Sorge um die öffentliche Sicherheit und vollzogen schon vor dem vorigen Winter, sind immer noch nicht beglichen. Dem Vernehmen nach geht es um eine Summe von mehr als 50 000 Euro. Bohnenberger hat Klage eingereicht – er hätte den Abriss schließlich nicht gewollt.