Manchmal nur ein Rinnsal: der Auchtertbach in Thanheim. Trotzdem erodiert die Böschung. Die Gemeinde wird nur in wenigen Fällen finanziell helfen, wenn Gebäude plötzlich auf der Kippe stehen. Foto: Rath

Böschung im Brühl wird vom Wasser weggespült. Gebäude gesichert werden. Gemeinde beteiligt sich an Kosten.

Bisingen-Thanheim - Kitzlige Mission: Ein Haus, das in Thanheim förmlich am Abgrund steht, soll jetzt gesichert werden. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten – und steht vor einem Präzedenzfall.

Der Anblick des Hauses im Brühl lässt einen schaudern. Die Böschung des Auchtertbachs sackt seit Jahren ab, weggespült vom Wasser. Das Haus acht Meter darüber steht mittlerweile wie auf einer Klippe. Teile des Fundaments liegen schon frei. "Es besteht akuter Handlungsbedarf", sagt Bürgermeister Roman Waizenegger.

Die Lösung ist allerdings nicht ganz billig. Und auch kompliziert, technisch wie rechtlich. Schon vor mehr als 30 Jahren befasste sich die Gemeinde mit dem Problem. Passiert ist seither nichts. Jetzt hat sich der aktuelle Eigentümer im Rathaus gemeldet. Die Lage: Auf 30 Metern Länge ist die Böschung weggerutscht. Das für sich genommen wäre kein Problem. Laut Wasserhaushaltsgesetz darf sich ein Bach "natürlich verändern". Rechtlich kann der alte Bachlauf unter bestimmen Voraussetzungen wieder hergestellt werden, muss aber nicht.

Im vorliegenden Fall steht das Haus in einem Gebiet, für das es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt. Ein Eingriff in die Natur kann hier erfolgen. Die Gemeinde will das Problem auch lösen. Sie sieht den "Anspruch auf Wiederherstellung" als begründet an. Stellt sich noch die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Bachs.

Hinter verschlossenen Türen hatte der Gemeinderat den Fall bereits besprochen. Am Dienstag wurde die Lösung in öffentlicher Sitzung durchgewunken. Sie sieht so aus: Das alte Ufer wird mit Reihen aus Natursteinblöcken wieder hergestellt. Darauf kann ein neuer Hang angelegt werden. Die Baukosten werden auf 50 000 Euro geschätzt und sollen geteilt werden. Die Gemeinde bietet an, die Mauer zu bezahlen, der Hauseigentümer soll den Hang darüber bis zu seinem Haus auf eigene Rechnung sichern

Für den Bau von Mauer und Hang muss der Bach trockengelegt werden. Die Arbeiten gelten als ohnehin schwierig in dem engen Taleinschnitt. Immerhin haben Fachbüros bestätigt, dass die geplante Lösung funktionieren könnte. Ein Statiker soll prüfen, ob das Haus noch sicher steht, ehe die Bagger anrollen.

Gemeinde und Landratsamt wollen prüfen, ob es entlang von Bächen noch mehr gefährdete Objekte gibt, vor allem im Bereich Buckengärtle/ Buckenacker. Die Eigentümer erhalten dann Post von den Behörden, in denen sie über ihre Pflichten aufgeklärt werden. Im Falle von weiteren Anfragen von Grundstückseigentümern gibt es eine klare Regel: Böschungen, die außerorts abrutschen, werden nicht saniert. Auch wenn ungenehmigte "Schwarzbauten" innerhalb von Orten in Gefahr sind, gilt für die Eigentümer: Pech gehabt. Nur baurechtlich genehmigte Gebäude werden mit finanzieller Hilfe der Gemeinde gerettet.